RaBe-Info
Von
Noah Pilloud
am
18. Januar 2025
Die Schweiz unterzeichnet das Hochseeschutzabkommen
Das Hochseeschutzabkommen sieht zum Schutz vor dem Verschwinden von Arten vor. (Foto: Unsplash)

Die Hohe See galt im Völkerrecht bisher als Rechtsfreier Raum. Mit hoher See werden die Teile der Meere verstanden, die nicht zu einer Ausschliesslichen Wirtschaftszone, zum Küstenmeer, zu den Binnengewässern eines Staates oder zu den Archipelgewässern eines Archipelstaats gehören.

Ein Abkommen der Vereinten Nationen soll am rechtsfreien Status der hohen See nun etwas ändern. Das sogenannte Hochseeschutzabkommen ist auch unter dem Namen «Biodiversity Beyond National Jurisdiction treaty» bekannt oder kurz BBNJ-Abkommen. Es ist das erste Mal, dass unter dem UNO-Seerechtsübereinkommen Umwelt- und Naturschutzregulierungen gestaltet werden sollen.

Nach einer langen Verhandlungszeit hat die UNO das Abkommen im September 2023 zur Unterzeichnung eröffnet. Diese Woche hat auch die Schweiz das Hochseeschutzabkommen unterzeichnet.

Die Organisation Ocean Care mit Sitz in der Schweiz ist UNO-Sonderberaterin für den Meeresschutz und setzt sich für den Schutz der Meere ein. Fabienne McLellan ist Geschäftsführerin von Ocean Care, sie begrüsst, dass die Schweiz das Abkommen unterzeichnet hat. «Jetzt eilt es aber auch», sagt McLellan im Hinblick auf die Ratifizierung.

Bisher haben das Hochseeschutzabkommen nämlich zwar über 100 Länder unterzeichnet, ratifiziert haben es aber erst 15 Staaten. Damit das Abkommen tatsächlich in Kraft tritt und völkerrechtlich verbindlich wird, braucht es aber 60 Länder, die den Vertrag ratifizieren.

Ocean Care hat sich zum Ziel gesetzt, dass dies bis im Juni der Fall sein wird. Dann findet in Frankreich die UNO-Ozeankonferenz statt. Doch wie realistisch ist dieses Ziel noch? «Aus dem EU-Parlament gibt es positive Zeichen, dass das Abkommen möglichst rasch ratifiziert wird», meint Fabienne McLellan dazu. Deshalb sei sie vorsichtig optimistisch. Denn damit würden gleich 27 weitere Länder dazustossen.

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