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5. März 2026
Freiheitsfond holt Menschen aus der Ersatzfreiheitsstrafe
Wiki Commons
Foto: Wiki Commons Das Genfer Gefängnis Champ-Dollon ist seit Jahren chronisch überfüllt und verzeichnete zuletzt eine Auslastung von rund 121 % .

Jährlich landen in der Schweiz rund 5000 Menschen für einige Tage im Gefängnis, nicht wegen schwerer Straftaten, sondern weil sie eine Busse oder Geldstrafe nicht bezahlen können. Diese Praxis der sogenannten Ersatzfreiheitsstrafe wollte eine Motion der Sozialdemokratische Partei der Schweiz ändern. Doch der Nationalrat hat den Vorstoss abgelehnt.

Die Motion verlangte, dass Bussen bis 5000 Franken künftig durch alternative Massnahmen ersetzt werden können, statt mit Gefängnis. Für die Motionärin Jessica Jaccoud berührt die Frage «das Herz des Gerechtigkeitsbegriffs». Die Betroffenen seien meist nicht gefährlich und hätten keine schweren Delikte begangen. Oft fehle schlicht das Geld, um eine Busse zu bezahlen. Jaccoud sprach deshalb von einer «Klassenjustiz».

Die bürgerliche Mehrheit im Rat widersprach dieser Einschätzung. Eine Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe würde bedeuten, dass manche Menschen Bussen faktisch nicht mehr bezahlen müssten. Das sei unfair, argumentierten Gegnerinnen und Gegner. Die Justiz müsse alle gleich behandeln, unabhängig vom Einkommen. Wer wiederholt Bussen anhäufe, müsse die Konsequenzen tragen. Der Rat folgte damit der Argumentation von Philippe Nantermod von der FDP.

Damit stellte sich der Nationalrat auch gegen den Bundesrat, der die Motion unterstützt hatte. Beat Jans verwies in der Debatte auf die überlasteten Gefängnisse. «Über 43 Prozent aller Neuintritte in Gefängnisse erfolgen, um eine Ersatzfreiheitsstrafe wegen einer nicht bezahlten Busse zu vollziehen», so Jans. Das Argument überzeugte die Mehrheit nicht: Die Motion scheiterte mit 115 zu 61 Stimmen bei einer Enthaltung. Mit dem Entscheid bleibt die bisherige Praxis bestehen: Wer eine Busse nicht bezahlen kann, muss weiterhin mit Gefängnis rechnen.

Kritik kommt jetzt aus der Zivilgesellschaft. Der Verein Freiheitsentzugskritik hat diese Woche eine Kampagne gegen die Ersatzfreiheitsstrafe gestartet. Für Vereinsvertreter Basil Weingartner zeigt die Unterstützung des Bundesrates, «wie dringend die Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafen ist». Das deutliche Nein des Nationalrates sei enttäuschend, aber auch ein Zeichen dafür, dass Armut in der Gesellschaft weiterhin kriminalisiert werde.

Tatsächlich treffe die Ersatzfreiheitsstrafe vor allem Menschen in prekären Lebenssituationen. Das erklärt auch Christoph Urwyler vom Schweizerisches Kompetenzzentrum für den Justizvollzug jüngst im Tages-Anzeiger. Viele Betroffene könnten ihre Busse wegen schwieriger wirtschaftlicher oder sozialer Umstände nicht bezahlen. Ähnliche Erfahrungen macht auch die Kirchliche Gassenarbeit Bern: Die Ersatzfreiheitsstrafe treffe Personen, die besonders vulnerabel seien.

Neben der strafrechtlichen Frage geht es auch um soziale Folgen. Ein kurzer Gefängnisaufenthalt kann Arbeit, Betreuungspflichten und soziale Stabilität gefährden. Zudem ist er teuer: Ein Hafttag kostet rund 300 Franken, und damit oft deutlich mehr als die ursprüngliche Busse.

Ein grosser Teil der Ersatzfreiheitsstrafen entsteht durch wiederholtes Fahren ohne gültiges Ticket im öffentlichen Verkehr. Deshalb hat der Verein zunächst eine Petition an Verkehrsbetriebe wie die Schweizerische Bundesbahnen lanciert. Viele Betreiber würden Strafanzeige erstatten, obwohl dies nicht zwingend nötig sei. Die Petition apelliert an die Verkehrsbetriebe, diese Praxis zu ändern.

Parallel dazu plant der Verein einen neuen Ansatz: einen sogenannten Freiheitsfonds. Über Crowdfunding soll Geld gesammelt werden, um Bussen zu bezahlen. So müssen Betroffene gar nicht erst ins Gefängnis, oder kommen früher wieder frein. Ein ähnliches Modell existiert in Deutschland bereits seit mehreren Jahren. Der Freiheitsfonds soll dort Handlungsspielraum schaffen, wo politische Mehrheiten fehlen. Für die Initianten ist er auch ein Signal: gesellschaftliche Veränderungen beginnen nicht nur im Parlament, sondern auch in der Zivilgesellschaft.

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