RaBe-Info
Von
Ursi Grimm
am
23. Mai 2025
Seit 150 Jahren hat die Schweiz eine Rechtsgrundlage gegen Zwangs- und Minderjährigenehen
pixabay / Arek Socha
Foto: pixabay / Arek Socha

1874 gab es eine Totalrevision der Bundesverfassung. In ihr hielt man auch ein neues Grundrecht fest: Das Grundrecht auf Ehefreiheit. Ein Jahr später entschied die Schweizer Stimmbevölkerung dass eine Ziviltrauung Vorrang vor einer kirchlichen Trauung haben muss. Das war heute vor 150 Jahren. Die Fachstelle Zwangsheirat widmet diesem Jubiläumsjahr eine Fachtagung im November.

Anu Sivaganesan ist Leiterin der Rechtsabteilung der Fachstelle Zwangsheirat. Die Fachstelle bezeichnet diesen Volksentscheid vom 23. Mai 1875 als wichtige Weichenstellung, denn damit schuf die Schweiz auch die gesetzliche Grundlage, um Minderjährigenheirat und Zwangsehen zu verhindern. Im Interview spricht Anu Sivaganesan darüber, weshalb dieser Entscheid auch heute noch wichtig ist.

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