Gestern veröffentlichte das Netzwerk Istanbulkonvention den Parallelbericht der Zivilgesellschaft. Die Istanbulkonvention soll geschlechtsspezifische Gewalt verhindern. Acht Jahre, nachdem die Schweiz die Konvention ratifiziert hat, beurteilt der Paralellbericht, wie es mit der Umsetzung läuft. Fazit: Ungenügend.
Vier Punkte hebt der Parallelbericht besonders hervor:
Es fehlt eine nationale Gesamtstrategie: Durch die enormen kantonalen Unterschiede sei es wie ein Postleitzahlen-Lotto, ob man als Betroffene Schutz und Unterstützung erhalte.
Es fehlen Ressourcen: Institutionen und Organisationen, die im Bereich der Gewaltprävention arbeiten, kämpfen mit finanziellen Schwierigkeiten. Massnahmen, die der Bund und die Kantone zur Umsetzung der Istanbulkonvention ergreifen, sind an nicht genug finanzielle Mittel geknüpft.
Es fehlt der intersektionelle Ansatz: Anstatt die gesamte Istanbulkonvention intersektionell umzusetzen, also Betroffene unterschiedlicher Diskriminierungsformen konsequent bei allen Massnahmen mitzudenken, bezieht man sie nur punktuell mit ein.
NGO's werden nicht genügend einbezogen: Die Istanbulkonvention schreibt Akteur:innen der Zivilgesellschaft wie zum Beispiel Nichtstaatliche Organisationen (NGO's) eine wichtige Rolle bei der Umsetzung und dem Monitoring zu. Doch in der Schweiz komme den NGO's diese Rolle nur ungenügend zu.
Im Netzwerk Istanbulkonvention organisieren sich Akteur:innen der Zivilgesellschaft, um die Umsetzung der Istanbulkonvention in der Schweiz zu beobachten und zu beurteilen. In der Kerngruppe des Netzwerks Istanbulkonvention sind folgende nichtstaatlichen Organisationen organisiert: Brava – ehemals TERRE DES FEMMES Schweiz, DAO – Dachorganisation Frauenhäuser Schweiz und Liechtenstein und Frieda – die feministische Friedensorganisation. Im Interview im RaBe-Info gibt Julia Meier, Verantwortliche politische Arbeit bei Brava Auskunft.