Die Wander-Ausstellung «Vom Glück vergessen - Fürsorgerische Zwangsmassnahmen in Bern und der Schweiz» im Bernischen Historischen Museum (BHM) zeichnet die Geschichte der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen in der Schweiz nach.
Im Mittelpunkt stehen fünf Schicksale von Leidtragenden dieser Verordnungen. Eine davon ist die Jenische Uschi Waser. Sie war ein sogenanntes «Kind der Landstrasse» und wurde schon früh von den Eltern getrennt und über 20 Mal fremdplatziert.
Unter dem Namen «Kinder der Landstrasse» rief die Stiftung Pro Juventute 1926 ein Hilfswerk ins Leben, das Kinder von Fahrenden von ihren Familien trennte und sie in Heimen oder Pflegefamilien unterbrachte. Es handelte sich dabei um eine “Zivilisierungsmission”, welche die Kinder zu “brauchbaren Gliedern” der Gesellschaft erziehen sollte. Aus der Sicht von Staat und Stiftung war die im Umfeld ihresgleichen nicht möglich. Folglich konnte den Eltern unter Anwendung des Zivilgesetztes die elterliche Gewalt entzogen werden.
Vor über 30 Jahren hatte Uschi Waser das erste Mal Einsicht in ihre Akten. Für Sie war es eine schmerzliche Erfahrung: «Es gibt zwei Uschis: Die vor den Akten und die nach den Akten.»
An seiner Sitzung vom 19. Februar 2025 hat der Bundesrat ein im Auftrag des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) erstelltes Rechtsgutachten zur Verfolgung der Jenischen und Sinti zur Kenntnis genommen. Der Bundesrat anerkennt, dass die im Rahmen des «Hilfswerks für die Kinder der Landstrasse» erfolgte Verfolgung der Jenischen und Sinti nach Massgabe des heutigen Völkerrechts als «Verbrechen gegen die Menschlichkeit» zu bezeichnen ist und bekräftigt eine Entschuldigung.
Uschi Waser im Interview: