Personen im Asylbereich in der Schweiz sollen künftig – abgesehen von gewissen Ausnahmefällen – nicht mehr ins Ausland reisen dürfen, auch nicht im Schengen-Raum und nicht in ihre Heimatländer. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) soll gemäss der vom Parlament beschlossenen Regelung solche Reisen nur noch ausnahmsweise bewilligen, das teilte der Bundesrat gestern mit.
Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) warnt vor einer weiteren Verschärfung der Asylpolitik. Laut Lionel Walter Mediensprecher von der SFH führt das geplante pauschale Reiseverbot für Asylsuchende und vorläufig aufgenommene Personen zu einer unverhältnismässigen Einschränkung. Künftig sollen Auslandsreisen nur noch in absoluten Ausnahmefällen und nach Bewilligung durch die Behörden erlaubt sein.
Während Personen mit Schutzstatus S aus der Ukraine weiterhin reisen dürfen, gilt die neue Regelung für andere Geflüchtete, was laut Walter zu einer Ungleichbehandlung verschiedener Aufenthaltsstatus führt. Zudem sei die jüngst beschlossene Einschränkung der Reisefreiheit für Ukrainerinnen und Ukrainer auf 15 Tage pro Halbjahr ebenfalls problematisch.
Walter betont, der Kontakt zu Familie und Freunden sei für Geflüchtete essenziell, besonders nach traumatischen Erlebnissen und findet: «Das Reiseverbot habe weder Einfluss auf das Asylverfahren noch auf die Integration und diene allein der Symbolpolitik».
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