Mietinitiative eingereicht
Wenn jemand eine Wohnung neu bezieht, ohne dass wertvermehrende Investitionen getätigt wurden, darf der Mietzins im Vergleich zur Vormiete um nicht mehr als 10 Prozent erhöht werden. In verschiedenen Schweizer Kantonen gibt es deswegen die sogenannte Formularpflicht: Die Vermieterschaft ist verpflichtet, Mieter*innen bei Wohnungsknappheit den Anfangsmietzins mit einem amtlichen Formular bekanntzugeben. Diese Praxis soll nun auch in Bern eingeführt werden, fordert die >