Man With The Red Face (Original Club Mix) - Mark Knight, Funkagenda
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Vergewaltiger sollen bestraft werden

Heute im Info: Der Ständerat will das Sexualstrafrecht nicht ausreichend revidieren, so Frauenrechtsorganisationen. Tamara Funicello legt im Interview dar, weshalb Sex ohne Einwilligung immer eine Vergewaltigung ist. Zudem gehen wir in unserer Serie zu fünfzig Jahre Frauenstimmrecht der Frage nach, weshalb Frauen 123 Jahre länger als die Männer auf die Abstimmungsunterlagen warten mussten. Den Podcast gibt es hier:


 

Scharfe Kritik am ständerätlichen Vorschlag zur Sexualstrafrevision

Vor einem Jahr hatte die Rechtskommission des Ständerates beschlossen, die Revision des Sexualstrafrechts vertieft zu prüfen. Grundsätzlich ging es dabei um die Frage, wie sexuelle Handlungen gegen den Willen einer Person strafrechtlich zu bewerten sind, wenn weder Gewalt noch Drohung vorliegen. Am Montag hat die Kommission nun ihren Vorschlag veröffentlicht.

Sexualstraftäter sollen bestraft werden können.

Dem neuen Gesetzesentwurf ist zu entnehmen: Sex ohne Einwilligung soll auch weiterhin nicht als Vergewaltigung definiert werden. Die Rechtskommission schlägt stattdessen vor, im revidierten Sexualstrafrecht künftig von «sexuellem Übergriff» zu sprechen. Mit dem neuen Begriff – einer Art «Zwischenstufe» – sollen jegliche sexuelle Handlungen, die gegen den Willen einer Person stattfinden, bestraft werden können. Auch dann, wenn weder Gewalt noch Drohung im Spiel ist.
Frauenrechts-Expert*innen und Menschrechtsorganisationen wie Amnesty International Schweiz kritisieren die neue «Zwischenstufe» jedoch scharf. Sie wittern in dem Gesetzesentwurf der Ständeratskommission den Versuch, die Vergewaltigung einmal mehr massiv zu verharmlosen. Der Gesetzesentwurf sei schlicht und einfach ungenügend und enttäuschend, betont etwa SP-Nationalrätin Tamara Funiciello: «Die Forderungen der feministischen Bewegung und die Gewalterfahrungen der Betroffenen werden darin nicht ernst genommen.» Es brauche nun ein viel grundlegenderes Umdenken in der Sexualstrafrechtsrevision, denn es gehe um eine Selbstverständlichkeit: «Von Sex kann nur gesprochen werden, wenn alle Beteiligten klar zugestimmt haben», so Funiciello.

Kritisiert wird auch, dass im Vorschlag der Ständerats-Kommission die sogenannte «Zustimmungs-Lösung» fehlt. Diese hätte verlangt, dass sexuelle Handlungen nur noch mit ausdrücklichem Einverständnis erlaubt wären.


 

Frauenstimmrecht: Warum so spät?!

Vor ihnen hatten nur Putzfrauen das Männerheiligtum Nationalratssaal betreten dürfen – entsprechend gross war die Aufmerksamkeit, die den 12 Frauen entgegengebracht wurde, die im November 1971 ihren Job als National- bzw. Ständerätin in der Männerdomäne Bundeshaus antraten. Im Bernischen Historischen Museum gäbe es derzeit eigentlich eine Ausstellung, die diesen Polit-Pionierinnen gewidmet ist. Aufgrund der Pandemie ist sie aber nicht besuchbar. Dafür gibt die Kuratorin der Ausstellung, Fabienne Amlinger vom Interdisziplinären Zentrum für Geschlechterforschung der Universität Bern im Podcast Gaffepouse Auskunft über Hintergründe zur Ausstellung «Frauen ins Bundeshaus!»

Die ersten Frauen im Bundeshaus, die nicht Putzfrauen waren: National- und Ständerätin (1971) (KEYSTONE/Str)

Im europäischen Vergleich war die Schweiz eine Nachzüglerin, als sie 1971 das Frauenstimmrecht einführte. Unweigerlich stellt sich die Frage: Warum erst so spät? Fabienne Amlinger sieht mehrere Gründe dafür. Zum einen hätten damals nur Männer darüber abstimmen dürfen, ob künftig auch Frauen an die Urne dürften. Hinzu komme, dass das föderalistische System der Schweiz dazu führte, dass die Frauenrechtler*innen an verschiedenen Fronten gleichzeitig aktiv sein mussten, wobei die eher kleine Gruppierung aufgrund von Sprach-, Konfessions- oder Parteigrenzen nicht in sich geschlossen war.

Ein weiterer Grund: Während sich viele europäische Länder nach einer Kriegs- oder Krisensituation durch eine neue Verfassung inklusive Frauenstimmrecht einen demokratischen und progressiven Anstrich hätten geben wollen, habe man in der Schweiz dafür keine Veranlassung gesehen, sagt Amlinger. «Die Schweiz zelebrierte sich als Wieger der Demokratie.»

Das Frauenstimmrecht sei im Alltag schlichtweg kein Thema gewesen, sagt der 92-jährge Rudolf von Werdt in einer weiteren Folge von «Gaffepouse». Von Werdt erlebte beide Abstimmungen: die erste 1959, die abgelehnt wurde, und die zweite erfolgreiche des Jahres 1971. Der Grund, weswegen im Alltag nicht breit über das Frauenstimmrecht diskutiert wurde, dürfte auch in den stereotypen Rollenzuweisungen liegen, die in den 1960er-Jahren noch gang und gäbe waren. In der Schweiz habe eine sehr konservative Vorstellung geherrscht – und herrsche teilweise immer noch – was sich für Männer und was sich für Frauen gehöre, sagt Amlinger. Männern wurden nach dieser Auffassung die rationale Rolle und der öffentliche Raum zugeordnet, Frauen seien emotional und für Haushalt und Kindererziehung zuständig. «Aufgrund dieser Rollenzuteilung wurde auch behauptet, Frauen seine nicht für Politik geeignet.»

Den Podcast Gaffepouse des Bernischen Historischen Mueseums zur Ausstellung «Frauen ins Bundeshaus! 50 Jahre Frauenstimmrecht» gibt es hier zu hören.