Der heutige 27. Oktober ist Tag der Dyskalkulie und der Dyslexie. Betroffene haben beispielsweise Mühe beim zählen und / oder können ähnlich aussehende Buchstaben nur schlecht unterscheiden. «Bei Kindern mit Dyslexie oder Dyskalkulie besteht eine grosse Diskrepanz zwischen der schulischen Leistung und den kognitiven Fähigkeiten», erklärt Carmen Graemiger, Fachpsychologin für Kinder- und Jugendpsychologie, im Interview mit RaBe, und schildert, dass Betroffene beispielsweise im mündlichen Unterricht lobenswert mitmachen, bei schriftlichen Prüfungen zum selben Schulstoff dann aber sehr schlecht abschneiden würden.
Laut Schätzungen des Verbandes Dyslexie Schweiz VDS sind über 10 % der Schweizer Bevölkerung von Dyslexie oder Dyskalkulie betroffen.
Die Störungsbilder gelten als Behinderung, somit hätten die Betroffenen eigentlich Anrecht auf Nachteilsausgleich. Doch die Chancengerechtigkeit sei in der Schweiz auch im Jahr 2022 noch immer Wunschdenken, schreibt der VDS. Es fehle an der flächendeckende Anerkennung von Dyslexie und Dyskalkulie als Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten, an der konsequenten Gewährung des Nachteilsausgleichs und an einer systematischen Datenerfassung.