In der Westschweiz und in Frankreich ist sein Name ein Begriff, in der Deutschschweiz ist er fast unbekannt: Die Rede ist vom rechtsextremen Essayisten Alain Soral. In Frankreich haben ihn Gerichte wegen wegen Antisemitismus und Leugnung des Holocausts sowie Verleumdung und Beleidigung mehr als 20-mal zu Geld- oder Bewährungsstrafen verurteilt.
Seit mehreren Jahren lebt Soral in der Westschweiz. Eine Journalistin der Tageszeitungen «24 heures» und «La Tribune de Genève» schrieb einen kritischen Artikel über ihn. Soral reagierte mit einem hasserfüllten Video, in dem er die Journalistin homofeindlich beleidigte und sich als Kämpfer für Frieden und Brüderlichkeit inszenierte.
Die Journalistin erstattete Anzeige und kriegte recht: Das Waadtländer Kantonsgericht verurteilt Soral wegen Diskriminierung und Aufruf zu Hass wegen sexueller Orientierung zu sechzig Tagen Freiheitsentzug. Soral zog die Anklage weiter, ans Bundesgericht. Er blitzte ab. Das Gericht bezeichnet Sorals Äusserungen als unverschämt und lässt verlauten, das kein Zweifel darüber bestehe, dass Sorals Botschaft Hassgefühle aufgrund sexueller Orientung zu wecken und zu schüren versuchte. Soral wollte seine homofeindlichen Äusserungen mit Verweis auf die Meinungsäusserungsfreiheit schönreden – auch hier blitzte er ab.
Das Bundesgericht hält damit fest: Wer jemanden homofeindlich beleidigt, der kann dafür im Gefängnis landen. Es ist das erste Mal, in dem das Bundesgericht ein solches Urteil wegen Diskriminierung aufgrund von Queerfeindlichkeit fällt. Dieser Ausweitung der Antidiskriminierungsstrafnorm hatte die Schweizer Stimmbevölkerung deutlich zugestimmt. Dieses erste Urteil zur erweiterten Strafnorm wird von LGBTIQ Kreisen als ein historischer Sieg im Kampf gegen Homo- und Bifeindlichkeit in der Schweiz begrüsst.
Der ausgeweitete Diskriminierungsschutz erfüllt damit seine Wirkung, der Rechtsexteme Alain Soral wird wegen homofeindlichem Hass gegen eine Journalistin zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Eine gute Nachricht für alle LGBTIQ Personen in der Schweiz, aber auch für alle Journalist:innen, die durch ihre Arbeit Anfeindungen und übler Nachrede ausgesetzt sind.