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Abstimmungen vom 18. Juni 2023

Das ist wohl Rekord! In der Stadt Bern dürfen die Stimmberechtigten über ganze 17 Vorlagen befinden: 12 städtische, 2 kantonale und 3 nationale. Das Info wird die meisten Themen aufgreifen – wir verzichten auf eine Vorab-Berichterstattung bei den Betriebsbeiträgen an die vier Kulturinstitutionen Bernisches Historisches Museum, Bühnen Bern, Kornhausbibliotheken und Dampfzentrale und zum Verpflichtungkredit für die Sanierung der Kornhausbrücke.

Entwicklungspolitische Kritik an Umsetzung der Mindeststeuer

Gut 140 Länder wollen sich dem Vorschlag der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) anschliessen und eine Mindeststeuer von 15 % für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 750 Millionen Euro einführen. Darunter auch die Schweiz

Laut SRG-Umfrage zur Abstimmung über die OECD-Mindeststeuer von Mitte Juni würden derzeit satte 82 Prozent der Befragten ein Ja in die Urne legen. Am wenigsten Widerstand sei bei der SP-Wählerschaft festzustellen, schreibt das Institut GFS Bern, das die Umfrage erstellt hat.

Es sei schwierig, genaue Zahlen zu berechnen, so die Eidgenössische Steuerverwaltung. Sie schätzt jedoch, dass die Mindeststeuer Mehreinnahmen zwischen 1 bis 2.5 Milliarden Franken pro Jahr generieren würde. Nun sieht der Bundesbeschluss zur Umsetzung der OECD-Mindeststeuer, über den wir am 18. Juni abstimmen, vor, dass 75 % dieser Mehreinnahmen an die Standortkantone fliessen sollen, 25% an den Bund. Doch diese Umsetzung ist nicht unumstritten.

Aus dem Blickwinkel einer globalen Solidarität sei die Einführung der OECD-Mindeststeuer, so wie das Parlament diese plant, problematisch, sagt Dominik Gross von Alliance Sud, dem Schweizer Kompetenzzentrum für Internationale Zusammenarbeit und Entwicklungspolitik. Ein beträchtlicher Teil der Gewinne der betroffenen Unternehmen werde im Ausland, namentlich im globalen Süden erwirtschaftet. Die Wertschöpfung geschehe beispielsweise in rohstoffreichen Ländern in Subsahra-Afrika, versteuert würden die Gelder dann aber hier in der Schweiz. Einmal mehr fliessen also Gelder vom Süden in den Norden – von den Produktionsstandorten zu den Ländern mit Kapital. Hier müssen die steuerlichen Mehreinnahmen gemäss Bundesbeschluss dann für die sogenannte Standortförderung eingesetzt werden, würden also teilweise wieder an die Konzerne zurückfliessen. Laut Positionspapier von Alliance Sud: «Die Zusatzeinnahmen werden […] eingesetzt, um neue Steuergeschenke für Konzerne und ihre Manager oder sogar Subventionen für diese Konzerne zu finanzieren.»

Dominik Gross von Alliance Sud sagt im Interview mit RaBe: «Die Schweizer Umsetzung hebelt die OECD-Mindeststeuer aus. Aus unserer Sicht braucht es eine bessere Vorlage.»


OECD-Mindeststeuer: Was bringt sie dem Kanton Bern?

Mehreinnahmen von 1.5 bis 2 Milliarden Franken erwartet die Schweiz von der Einführung der OECD-Mindeststeuer für die umsatzstärksten global tätigen Unternehmen. Wie aber soll dieser Geldsegen verteilt werden?

Natalie Imboden (Parlamentsdienste)

Das Parlament einigte sich darauf, dass 75% der Zusatzeinnahmen an die Kantone zurückfliessen und 25% an den Bund gehen sollen. Von diesem Verteilschlüssel profitieren nun vor allem Tiefsteuerkantone wie der Kanton Zug. Der Kanton Bern seinerseits gehört sicher nicht zu den Gewinnern der Umsetzungsvorlage.

Noch im Parlament haben Natalie Imboden, Berner Nationalrätin der Grünen und Jürg Grossen, Berner Nationalrat der Grünliberalen Seite an Seite für einen 50-50%-Verteilschlüssel gekämpft, damit der zusätzliche Geldsegen über schweizweite Standortförderungsmassnahmen gerechter und ausgeglichener zwischen den Kantonen verteilt werden kann.

Vor der Abstimmung nun kämpft Imboden gegen und Grossen für die Vorlage.

Jürg Grossen (Parlamentsdienste/ Alessandro della Valle)

Gemäss Natalie Imboden wird mit dem aktuellen Umsetzungsvorschlag eine an sich gute Steuer schlecht umgesetzt. Hauptziel der OECD-Mindeststeuer sei die Einschränkung des Steuerwettbewerbs. Der aktuelle Verteilungsschlüssel werde den Konkurrenzdruck zwischen den Kantonen indes weiter anheizen, weil er Tiefsteuerkantonen wie Zug oder Basel-Stadt erlaube, die Zusatzeinnahmen der nationalen Steuer über Standortförderungsmassnahmen an die Grosskonzerne zurückzuzahlen. Andere Kantonen wie Bern könnten dies nicht und seien somit benachteiligt.

Jürg Grossen seinerseits betont, Politik sei leider kein Wunschkonzert, sondern stets eine Suche nach Kompromissen. Insgesamt sei die Vorlage aus gesamtschweizer Sicht zu wichtig, um sie an einem Detail wie dem Verteilschlüssel scheitern zu lassen. Zudem profitiere der Kanton Bern über den Finanzausgleich zumindest indirekt ebenfalls von der Einführung der OECD-Mindeststeuer, weil die Zusatzeinnahmen in die Berechnung des interkantonalen Finanzausgleichs mit einfliessen.

Grossen wirbt für ein JA, weil die zusätzlichen Steuergelder andernfalls ins Ausland abfliessen. Imboden wirbt für ein NEIN, damit das Parlament bezüglich des Verteilschlüssels nochmals über die Bücher geht.
Das letzte Wort zur aktuellen Umsetzungsvorlage der OECD-Mindeststeuer hat das Stimmvolk am 18. Juni.

 

Foto: New York Public Library (Unsplash)

 


Covid-19-Gesetz: Gesundheitsschutz vs Grundrechte

Zum dritten Mal kommt am 18. Juni das Covid-19-Gesetz vors Stimmvolk. Das Gesetz läuft Ende Jahr aus. Bund und Parlament wollen es um ein halbes Jahr bis Ende Juni 2024 verlängern. Unterstützt wird dies von allen Parteien, ausser der SVP.
Zur Abstimmung kommt es, weil ein Komitee rund um die Organisation MASS-VOLL! das Referendum ergriffen hat.

Gesundheitsminister Alain Berset

Das Covid-19-Gesetz mitten im Winter, mitten in der Grippesaison auslaufen zu lassen und dann keine gesetzliche Grundlage mehr zu haben für allfällige Massnahmen und allenfalls wieder per Notrecht regieren zu müssen, wolle man unter allen Umständen vermeiden, betonte Gesundheitsminister Alain Berset vor den Medien.

Das Referendumskomitee rund um die Organisation MASS-VOLL! seinerseits kritisiert das Gesetz als unverhältnismässigen Eingriff in die Grundrechte. Gemäss Aline Burri vom Berner Komitee ist das Gesetz die Grundlage für das Covid-Zertifikat, welches in der Vergangenheit zur Spaltung der Gesellschaft und zur Ausgrenzung von Nicht-Geimpften geführt hat. Inzwischen sei die Pandemie offiziell vorbei, weshalb eine Verlängerung des Covid19-Gesetzes als Grundlage des Zertifikats unzulässig sei.

Aline Burri, MASS-VOLL!

Gesundheitsminister Alain Berset seinerseits bezweifelt, dass Zertifikate in der Schweiz erneut zum Einsatz kommen sollten. Allerdings seien für Reisen in gewisse Länder nach wie vor Zertifikate notwendig.

Das wichtigste Argument für ein JA hat laut Bundesrat jedoch medizinische Gründe. Der Bund fördere derzeit die Entwicklung von zwei Medikamenten. Eines fokussiere auf Post-Covid-Symptome, das andere solle zur Behandlung von Patient*innen mit dem Risiko eines Lungenversagens zum Einsatz kommen. Ein Nein am 18. Juni könnte gemäss Berset die definitive Zulassung eines dieser Medikamente gefährden.

Aline Burri vom Referendumskomitee ihrerseits argumentiert, wenn die Medikamente wirklich so wichtig und nützlich seien, sei es bestimmt auch anderweitig möglich, deren definitive Zulassung zu ermöglichen. Zudem sei umstritten, ob die als Post-Covid klassifizierten Symptome tatsächlich von Covid-19 herrührten.

Das letzte Wort zum Covid-19-Gesetz hat das Schweizer Stimmvolk am 18. Juni.

 


Klima- und Innovationsgesetz: Klimaneutral bis 2050?

Die Schweiz soll bis 2050 klimaneutral werden, dafür sollen fossile Energieträger wie Erdöl und Erdgas verboten werden dies war die Forderung der Gletscherinitiative. Abgestimmt wird am 18. Juni nun aber nicht über die Gletscherinitiative, sondern über den Gegenvorschlag, der von Bundesrat und dem Parlament ausgearbeitet wurde. Dieser enthält kein Verbot, sondern sieht eine schrittweise Senkung des fossilen Energieverbrauchs vor. Die Gletscherinitiative wurde bedingt zurückgezogen. Wenn das Klimagesetz abgelehnt wird, kann die Initiative reaktiviert werden. Vordenker der Gletscherinitiative ist Marcel Hänggi. Er könne mit dem Gesetz leben, denn das Hauptanliegen werde darin angegangen, nämlich die Schweiz bis 2050 auf einen klimaneutralen Pfad zu leiten. Nicht mit diesem Gesetz leben kann hingegen Monika Rüegger, SVP Nationalrätin des Kantons Obwalden. Ihre Partei hat das Referendum gegen das Klima- und Innovationsgesetz ergriffen, denn die Vorlage sei ein Stromfressergesetz. Das Gesetz würde zu einer Zunahme des Stromverbrauchs führen, so Rüegger. Dem widerspricht Marcel Hänggi: «Natürlich müssen wir aufpassen, dass wir genug Strom haben, aber beide Räte haben beschlossen, die erneuerbare Energieproduktion auszubauen. Strom können wir selber produzieren, Öl und Gas nicht!»

Die Meinungen zu dem Klima- und Innovationsgesetz sind gespalten.  Für Monika Rüegger von der SVP ist klar: «Das Gesetz ist für die Bevölkerung wahnisinnig teuer, es bringt nichts, und die nächste Generation wird das bezahlen müssen.»  Marcel Hänggi widerspricht – es gebe viel zu verlieren, wenn dieses Gesetz nicht angenommen wird.


Soll die Schuldenbremse angepasst werden?

Ein neues Polizeizentrum in Niederwangen, ein neues Zentrum für Forschung und Ausbildung auf dem Insel Campus in der Stadt Bern, und ein neuer Campus der Berner Fachhochschule in Biel und in Bern: Im Kanton Bern wird in den nächsten Jahren viel investiert, und dafür braucht es Geld. Doch das nötige Geld für solche Investitionen anzusparen gestaltet sich für den Kanton Bern schwierig: Denn die Schuldenbremse verpflichtet nämlich den Kanton, Überschüsse in der Erfolgsrechnung zum Schuldenabbau zu verwenden. Diese Überschüsse können also nicht für die Zukunft angespart werden – beispielsweise für neue Investitionen.

Dies soll sich nun ändern. Einer entsprechenden Vorlage hat der Grosse Rat in der Wintersession 2022 mit deutlicher Mehrheit zugestimmt. Im Kanton Bern gilt die Schuldenbremse seit den 2000 Jahren. Aus Sicht des Kantons haben sich die Schuldenbremsen bewährt. Seit deren Einführung konnte der Kanton seine Schulden spürbar reduzieren. Es brauche nun eine moderate Anpassung der Schuldenbremse. Die SP Kanton Bern befürwortet die Vorlage, denn die aktuelle Schuldenbremse sei vor allem eine Investitionsbremse: Der Kanton Bern könne sich eher zusätzliche Schulden leisten, als auf dringend notwendige Investitionen zu verzichten. Ganz anders sieht das die FDP: Die Partei spricht sich gegen die Anpassung der Schuldenbremse aus. Die FDP sieht das Erfolgsmodell der Schuldenbremse in Gefahr.

Für eine Anpassung der Schuldenbremse bedarf es einer Änderung der Kantonsverfassung, dies muss zwingend den Stimmberechtigten vorgelegt werden. Handelt es sich bei der Anpassung der Schuldenbremsen also um eine notwendige Anpassung, oder um eine Bedrohung? Darüber entscheidet das Stimmvolk am 18. Juni.


24 Wochen Elternzeit im Kanton Bern?

Familien im Kanton Bern sollen 24 Wochen Elternzeit erhalten, zusätzlich zum eidgenössischen Mutter- und Vaterschaftsurlaub. Dies fordert die SP-Initiative für eine kantonale Elternzeit. Am 18. Juni entscheidet das Stimmvolk.

Anna Tanner, Grossrätin SP

Progressive Kantone müssten vorangehen und in die Zukunft investieren, argumentiert die SP. Eine Elternzeit stärke die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Gleichstellung, indem sie für eine gerechtere Aufteilung der Care-Arbeit sorge. Gemäss Anna Tanner, Co-Präsidentin der SP Kanton Bern und Fachberaterin Opferhilfe stärkt die Elternzeit aber auch die psychische Gesundheit von Eltern. Mehr gemeinsame Zeit mit der Familie wirke stressreduzierend und wirke so auch häuslicher Gewalt entgegen.

Engagiert für eine Elternzeit sind auch die Berner Grünliberalen. Gleichwohl haben sie zur SP-Initiative die Nein-Parole beschlossen. Die Grünliberalen wollen keinen kantonalen Alleingang und setzen auf eine nationale Lösung. Zudem stört sie an der SP-Initiative, dass die beiden Elternteile nicht gleich in die Pflicht genommen werden, womit auch das traditionelle Rollenmodell nicht durchbrochen werde, sagt Marianne Schild, Berner Grossrätin der Grünliberalen.
Gemäss Initiative sind je 6 Wochen für jeden Elternteil reserviert, die restlichen 18 Wochen dürfen frei verteilt werden. Die Grünliberalen wollen jedoch eine Elternzeit, die beiden Elternteilen je zur Hälfte zur Verfügung steht.
Gemäss Anna Tanner hat sich die SP bewusst für ein flexibleres Modell entschieden, um neben der Förderung der Gleichstellung durch die 6 Wochen auch die persönlichen Umstände von Familien zu berücksichtigen.

Marianne Schild, Grossrätin Grünliberale

Weiter stört die Grünliberalen an der aktuellen Vorlage, dass die Elternzeit bis zum Eintritt des Kindes in den Kindergarten bezogen werden kann. Wenn die Erwerbtätigkeit bereits wieder laufe und die Kinder schon fast in der Schule seien, bringe eine Elternzeit gesellschaftlich nichts mehr. Dann seien dies einfach Ferien, mitfinanziert durch kinderlose Personen, so Marianne Schild. Anna Tanner wehrt sich vehement gegen diesen Vorwurf einer «Ferien-Initiative». Wer bereits Kinder grossgezogen habe, wisse sehr wohl, dass dies mit Ferien herzlich wenig zu tun habe. Kinder aufziehen von Geburt bis zur Selbständigkeit sei eine Riesenarbeit und sollte entsprechend honoriert werden, so Tanner.

Der Berner Regierungsrat hat sich gegen die Initiative ausgesprochen und argumentiert insbesondere mit finanziellen Gründen. Er rechnet mit Mehrkosten von bis zu 200 Millionen Franken, wenn der Kanton Bern die Elternzeit im Alleingang einführt. Laut Marianne Schild ist dies kein Hauptargument der Grünliberalen gegen eine kantonale Elternzeit. Gleichwohl ist sie der Meinung, dass sich die Elternzeit im Endeffekt selber finanzieren sollte, durch eine Erhöhung der Erwerbstätigkeit und der Steuereinnahmen. Dies gelinge bei einer schweizweiten Einführung eher, ist Schild überzeugt. Anna Tanner ihrerseits verweist bezüglich der Finanzierbarkeit auf zwei Punkte. Erstens sei es wichtig sich zu überlegen, in welchen Bereichen man finanziell die Prioritäten setzen wolle. Der Kanton Bern habe kürzlich eine halbe Milliarde Franken für neue Strassen gesprochen. Die SP ihrerseits wolle lieber mehr Geld in Familie und Kinder investieren. Zudem zeigten Studien, dass die Einführung einer Elternzeit sich aufgrund zusätzlicher Erwerbstätigkeit und Steuereinnahmen längerfristig volkswirtschaftlich ausbezahle, so Tanner.

 


 

Abstimmung zum Generellen Entwässerungsplan

Am 18. Juni darf die städtische Stimmbevölkerung über einen Rahmenkredit für mittelfristige Massnahmen zum Generellen Entwässerungsplan GEP befinden. In den letzten knapp zehn Jahren hat die Stadt Bern diesen GEP erarbeitet, darin kommt sie zum Schluss dass im städtischen Abwassersystem über 250 bauliche und planerische Massnahmen nötig seien. Verschiedene Anlagen sind in die Jahre gekommen oder beschädigt, andere Netze müssen ausgebaut werden.

Der vorgelegte Rahmenkredit umfasst ganze 110 Millionen Franken. Geld, welches bereits vorhanden ist und die Stadtkasse nicht zusätzlich belastet: Es stammt aus der Spezialfinanzierung Abwasser, einer Sonderrechnung, geführt vom Tiefbauamt.

Markus Flückiger ist Projektleiter im Bereich Siedlungsentwässerung und Gewässer beim Tiefbauamt der Stadt Bern. Bei einer Besichtigung eines Regenrückhaltebeckens haben wir mit ihm über die Abstimmungsvorlage gesprochen.

 

Markus Flückiger vom Tiefbauamt im riesigen Regenrückhaltebecken in der Nähe des Inselspitals

 


 

Wie viel soll Parkieren in Bern kosten?

Parkieren soll in der Stadt Bern massiv teurer werden, entschied der Berner Stadtrat. Bisher kostet eine Jahreskarte 264 Franken, neu soll sie für Fahrzeuge mit (teilweise) fossilem Antrieb 492 Franken kosten, für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb 384 Franken.
Und auch die Preise für Stundentickets sollen aufschlagen: Von 2.20 Franken auf 3.30 Franken für Parkplätze auf öffentlichem Grund, respektive von 1.10 auf 2.50 für nicht überdachte Park+Ride-Plätze.

Ein Komitee von Mitte bis SVP hat gegen diese Entscheide das Referendum ergriffen, weswegen die Parkiergebühren am 18. Juni vors städtische Stimmvolk kommen. Wir sprechen mit Ursina Anderegg vom Grünen Bündnis und Laura Curau von der Mitte-Partei über Pro und Contra.

 


 

Revision des Personalreglements

Wie viel Lohn, wie viel Ferien, wie viel Elternurlaub kriegen Angestellte der Stadt Bern? Diese Fragen sind im städtischen Personalreglement festgehalten. Dieses Personalreglement ist schon 30 Jahre alt, weshalb es teilrevidiert wurde. Der Elternurlaub soll etwa auf sechs Wochen angehoben werden, für Angestellte soll ein Mindestlohn von 4000 Franken gelten und die Teuerung wird automatisch ausgeglichen. Zudem soll die Lohnfortzahlung bei Unfällen oder Krankheitszahlen vereinheitlicht werden. Alles in allem würde die Teilrevision zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen von städtischen Angestellten führen. Für Michel Berger, Gewerkschaftssekretär beim VPOD, ist diese Revision des Personalreglements deswegen dringend notwendig.

Den bürgerlichen geht das neue Personalreglement aber zu weit, sie haben das Referendum ergriffen. Dem grünliberalen Stadtradt Claude Grosjean ist vor allem der zwingende Teuerungsausgleich ein Dorn im Auge. Dieser Teuerungsausgleich würde zu erheblichen Mehrkosten führen. Das könne man sich bei den angeschlagenen Finanzen der Stadt nicht leisten. Dem widerspricht Michel Berger von der Gewerkschaft VPOD: Wenn die Teuerung nicht angepasst werde, bedeute dies faktisch eine Lohnsenkung. Deswegen gehört für den Gewerkschafter am 18. Juni ein Ja in die Urne. Ganz anders sieht es Claude Grosjean von den Grünliberalen. Das letzte Wort über die Revision des Personalreglemets hat die Stadtberner Stimmbevölkerung am 18. Juni.

 


 

Aufwertungsmassnahmen im Zuge des Ausbaus des Fernwärmenetzes

«Synergien nutzen» heisst das Zauberwort der städtischen Abstimmungsvorlage zu den Aufwertungsmassnahmen im Zuge des Ausbaus des Fernwärmenetzes durch Energie Wasser Bern ewb.
Die kommenden Jahre baut die städtische Energieversorgerin ewb das Fernwärmenetz nochmals kräftig aus. Die Fernwärmeleitungen verlaufen unterirdisch, weshalb die ewb den Strassenraum von Kleefeld, Bethlehem und Bümpliz im Westen bis zur Länggasse und ins Neufeld im Norden aufbrechen muss. Diese Chance will die Stadt ergreifen, um gleichzeitig den Strassenraum aufzuwerten, Strassen und Plätze zu entsiegeln, mehr Pflanzen und Schatten zu schaffen, sowie mehr Verkehrssicherheit insbesondere für die Schulkinder.
Vorgesehen ist ein Rahmenkredit von rund 48 Millionen Franken. Das Stadtparlament hat den Kredit im Rat ohne Gegenstimme überwiesen, Enthaltungen gab es einzig von FDP und Jungfreisinnigen.

Geplanter Ausbau Fernwärmenetz (Quelle: Stadt Bern)

Grundsätzlich begrüsse man die geplanten Aufwertungsmassnahmen ausdrücklich, betont Chantal Perriard, Co-Präsidentin der FDP Stadt Bern. Grund für die Nein-Parole seien die rund 10 Millionen Franken, welche für die Schaffung von 500 zusätzliche, befristeten Stellenprozenten vorgesehen sind. Nach Projekt-Abschluss im Jahre 2035 will die Stadt diese Stelle über die natürliche Fluktuation wieder abbauen.
In der Ratsdebatte schlug die FDP stattdessen vor, auf externe Fachkräfte zu setzen und so gemäss FDP bei den Personalkosten rund 20% einzusparen. Da es bei grossen Bauvorhaben immer zu Verzögerungen komme, sei es wichtig, das benötigte Personal eben punktgenau aufbieten zu können, betont Perriard. Zudem sei es extern wesentlich einfacher, geeignetes Fachpersonal zu finden.

Laura Binz, Co-Präsidentin der SP/JUSO-Fraktion widerspricht. Erstens, weil der Personalmangel nicht nur die Stadt Bern, sondern auch die Planungsbüros betreffe und es somit noch schwieriger werde, kurzfristig die nötigen Fachkräfte zu finden. Zudem werde die Entwicklung von neuen Klimaanpassungsmassnahmen auch für die Stadt Bern in den kommenden Jahren ein Kernthema bleiben, weshalb es wesentlich sei, stadtintern die entsprechende Expertise aufzubauen. Binz wirbt für die Vorlage als einmalige Chance, in Zusammenarbeit mit der ewb grossflächig für ein besseres Stadtklimas zu sorgen. Segnet das Stimmvolk den Rahmenkredit nicht ab, müsste die Stadt nach dem Einbau der Fernwärmeleitungen durch die ewb den ursprünglichen Strassenzustand wiederherstellen, ohne Aufwertungsmassnahmen und ohne Verbesserung des Stadtklimas.
Das letzte Wort zu den Aufwertungsmassnahmen im Zuge des Fernwärmeausbaus der ewb hat das Berner Stimmvolk am 18. Juni.

 


 

Viererfeld und Mittelfeld

Im Viererfeld und Mittelfeld in der Stadtberner Länggass soll ein neues Quartier mit über tausend Wohnungen entstehen. Schon zweimal hat die Stadtberner Stimmbevölkerung dem Vorhaben an der Urne zugestimmt. Am 18. Juni steht nun die wohl letzte Abstimmung zum Viererfeld und Mittelfeld an: Die Stimmbevölkerung entscheidet über die Abgabe von zwei Landflächen. Die Stadt will die Wohnungen nämlich nicht selbst bauen. Verschiedene Bauträgerschaften sollen den Bau realisieren, dafür muss die Stadt den Bauträgerschaften das Land abgeben. In der Vergangenheit hat die Stadt schon viele Baurechtsabgaben gemacht. Bei diesen zwei Baufeldern, über die jetzt abgestimmt wird, geht es aber um viel Geld. Deswegen braucht es die Einwilligung der Stimmbevölkerung, und zwar am 18. Juni gleich zweimal. Einerseits über die Abgabe von Land im Baurecht an die Hauptstadtgenossenschaft, andererseits geht es um die Landabgabe an die Mobiliar.

Der Stadtberner Finanzdirektor Michael Aebersold zeigt sich optimistisch, dass die Stimmbevölkerung am 18. Juni ein Ja in die Urne wirft. Die Vorlage im Viererfeld begeistert aber nicht alle: Ein Bündnis kritisiert das Projekt seit Jahren im Grundsatz. Das Vierer- und Mittelfeld solle als Freiraum ausgespart werden, damit nicht alles zubetoniert wird. Für die letzten Abstimmungskämpfe hat das Gegner:innenkomitee jeweils eine Kampagne lanciert, dieses mal haben sie sich dagegen entschieden, erklärt Simone Machado von der Grünalternativen Partei. Trotzdem bedauere sie das Wegfallen der Grünfläche im Viererfeld. Ein Bedauern, für das Meret Schindler von der SP wenig Verständnis hat. Es sei wichtig, in der Stadt verdichtet zu bauen. Sonst würde es zu einem Wachstum auf dem Land kommen, was mehr Fläche versiegeln würde. Zudem werde auf dem Viererfeld nicht komplett zubetoniert. Die Hälfte der Fläche werde für einen Park verwendet, so Meret Schindler.

Verdichtetes Bauen in der Stadt oder bewahren von Grünflächen: Die Gretchenfrage, die seit Jahren bei jeder Abstimmung über das Viererfeld gestellt wird. Das letzte Wort über die die Abgabe von den zwei Landflächen im Baurecht hat die Stimmbevölkerung am 18. Juni. Der Grundsatzentscheid ist aber gefallen: Ein Nein würde das Projekt nicht mehr stoppen, sondern nur verzögern.