In Birr im Kanton Aargau wurde im Schnellverfahren ein Reservekraftwerk aus dem Boden gestampft. Der Bundesrat entschied dies in Eigenregie aus Furcht vor einer Strommangellage. Nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine sorgte man sich auch in der Schweiz um die Energieversorgung. Der Bundesrat befürchtete, dass es für den Winter 2022/23 eine Strommangellage geben könnte. Deswegen beschloss die Landesregierung, in der Gemeinde Birr ein temporären Reservekraftwerk zu bauen. Das Kraftwerk wäre mit Gas betrieben worden. Das sorgte für Kritik, sowohl bei Klimabewegten wie auch bei Anwohnenden. Nun die Retourkutsche: Dieses Schnellverfahren sei nicht rechtens gewesen, so das Bundesverwaltungsgericht.
Der Bundesrat setzte sich mit seinem Entscheid über den Kanton hinweg. Er stützte sein Verhalten auf das Landesversorgungsgesetzt. Dieses Gesetz erlaubt es dem Bundesrat, bei schweren Mangellagen spezifische Massnahmen zu ergreifen, wie etwa der Bau eines Reservekraftwerkes – ohne das der Kanton dem Bau zustimmen muss. Mit Unterstützung des Klimastreiks legte die in Birr wohnhafte Gilliane Müller zuerst Einsprache und dann eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Ihrer Ansicht nach bestand für den Winter 2022/2023 keine schwere Mangellage. Deswegen gebe es für diesen bundesrätlichen Entscheid in Eigenregie keine gesetzliche Grundlage.
Das Gericht gab ihr nun recht. Die gesetzliche Voraussetzung für den Betrieb des Kraftwerks seien nicht gegeben und Inbetriebnahme des Kraftwerks unverhältnismässig gewesen. Aus diesen Gründen hält das Bundesverwaltungsgericht fest, dass die Betriebsbewilligung für das Reservekraftwerk in Birr nicht gesetzeskonform war. Dieses Urteil ist abschliessend und kann nicht an das Bundesgericht weitergezogen werden.
Direkte Auswirkungen hat das Urteil keine. Der Betrieb für das Reservekraftwerk ist seit März letzten Jahres eingestellt. Das Kraftwerk soll nur noch in Notfällen dienen, im Idealfall also gar nie. Ab 2026 wird das Kraftwerk zurückgebaut. Das zuständige Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK nehme aber «zur Kenntnis», dass das Gericht das «dokumentierte Tatsachenfundament» als nicht ausreichend beurteilt hat, und würde «dies in einem nächsten Fall weiter vertiefen», berichtet die Zeitung der Bund. Für Lena Bühler vom Klimastreik Schweiz ist klar, dass das Urteil trotzdem richtungsweisend für den zukünftigen Umgang tatsächliche oder heraufbeschwörte Strommangellagen ist.
Das Argument:
Doch eine solche schwere Mangellage
Das zuständige Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) habe nicht darlegen können, aufgrund welcher Annahmen der Bundesrat «eine schwere Mangellage angenommen hatte».
Reserve illegal, das sagt das Bundesverwaltungsgericht
Ein Jahr ist es her, seit Birr ans Netzt ging
Jetzt kommt das BVG zum Schluss:
Der BR hätte das nicht bewilligen können.
Februr 2022 hat zum Stromsparen aufgeruft und ein temporäres
Hat nicht richtig nachgewiesen, dass
Abgestellte Ge
BVG hat sich mit dem Fall auseinandergesetzt,
wurde abgeschmettert. Hat dies weitergezogen.
Hat recht bekommen.
Was heisst das für die Gemeinde Birr?
Betrifft bewilligung für 2022 und 2023.
Klar:Will der Bundesrat in Zukunft ein Notkraft in Betrieb nehmen, muss er mehr
Der Fall geht auf den Herbst 2022 zurück. Ein halbes Jahr nach Beginn des Ukraine-Kriegs stehen die Schweiz und Europa vor einem ungewissen Winter: Werden Strom und Gas knapp? Der Bundesrat beschliesst mehrere Massnahmen, um die Energieversorgung zu stärken. Dazu gehört der Aufbau einer Wasserkraft-Reserve. Aber nicht nur: Ab Februar 2023 soll in Birr ein Reservekraftwerk mit acht Turbinen bereitstehen, um im Notfall mit Öl oder Gas Strom produzieren zu können.
Gegen die Betriebsbewilligung erhebt Müller mit Unterstützung des Klimastreiks Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen. Es sei falsch, angesichts der Klimakrise neue fossile Kraftwerke zu bauen.
Nun ist das Urteil, das vom 19. Februar datiert, öffentlich: Der Bundesrat war nicht berechtigt, eine Betriebsverordnung für das Reservekraftwerk zu erlassen.
Der Bundesrat hielt Anfang November 2022 selber fest, Versorgungsengpässe könnten nicht ausgeschlossen werden, die Stromversorgungssicherheit der Schweiz im Winter 2022/23 sei aber «nicht gravierend gefährdet». Er bezog sich dabei auf eine Studie im Auftrag des Bundesamts für Energie. Es sei, so Müller, daher nicht verhältnismässig gewesen, geltendes Recht – insbesondere zum Schutz vor zu viel Lärm und Luftverunreinigungen – vorübergehend ausser Kraft zu setzen.
Das Bundesverwaltungsgericht hält fest: Das zuständige Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) habe nicht darlegen können, aufgrund welcher Annahmen der Bundesrat «eine schwere Mangellage angenommen hatte».
Das Uvek nimmt «zur Kenntnis», dass das Gericht das «dokumentierte Tatsachenfundament» als nicht ausreichend beurteilt hat, und würde «dies in einem nächsten Fall weiter vertiefen».
Das Urteil ist abschliessend, kann also nicht angefochten werden. Es hat aber keine unmittelbaren Auswirkungen auf den aktuellen Betrieb von Birr. Denn die angefochtene Betriebsbewilligung war vom 20. März bis zum 31. Mai 2023 befristet.
Der Gerichtsentscheid wirft jedoch grundsätzliche Fragen auf: Unter welchen Umständen darf der Bundesrat von einer drohenden schweren Mangellage ausgehen? Welche Gegenmassnahmen sind verhältnismässig? Inwieweit darf der Bundesrat gesetzliche Bestimmungen für nicht anwendbar erklären?