Heute im Info fragen wir nach, ob im Kanton Bern bald mehr Leute Anspruch haben auf Krankenkassenprämienverbilligungen, wir erklären worum es bei der städtischen Abstimmung zum neuen Reglement über die Planungsmehrwertabgabe geht und berichten über die Menschenrechtssituation in Nicaragua, die sich zunehmend zuspitzt.
Bundesgerichtsentscheid fordert mehr Krankenkassenprämienverbilligungen
Für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen sind Krankenkassenprämien oft eine grosse Belastung. Da es in der Schweiz obligatorisch ist, krankenversichert zu sein, muss jede Person die Prämien bezahlen – ohne wenn und aber. Die Krankenkassenprämienverbilligung hat den Zweck, diese Last etwas zu mildern. Wer weniger als einen gewissen Betrag verdient, erhält eine Verbilligung der Krankenkasse. Zuständig für diese Verbilligung ist der jeweilige Wohnkanton der betroffenen Person.
Um Geld zu sparen, versuchen Kantone jedoch regelmässig, diese Einkommensuntergrenzen nach oben zu drücken. So geschehen in Bern – allerdings wurde der Sparwillen des Kantons an der Urne 2016 wieder zunichte gemacht. In einer Volksabstimmung sprach sich die Mehrheit gegen weniger Verbilligung aus.
Ebenfalls zurecht gewiesen wurde nun der Kanton Luzern. Das Bundesgericht hat eine Klage der SP Luzern gutgeheissen und zwingt den Kanton nun, die Einkommensgrenze für Prämienverbilligungen wieder anzuheben.
Für die SP ist der Kampf gegen hohe Krankenkassenprämien ein wichtiges Thema. Sie lanciert deshalb in einem Monat die Prämienentlastungsinitiative , die fordert, dass niemand mehr als 10 Prozent seines Einkommens für Krankenkassenprämien ausgeben darf. Wahlkampfleiterin und SP-Nationalrätin Nadine Masshardt sagt gegenüber RaBe, das Urteil gegen Luzern sei ein wegweisendes Zeichen. Sie fordert, dass jetzt auch der Kanton Bern sein Prämienverbilligungsregime zu Gunsten kleiner und mittlere Einkommen verbessert. Geschehe dies nicht, sei die SP auch in Bern bereit, die Angelegenheit bis vor Bundesgericht zu bringen.
Reglement über die Planungsmehrwertabgabe
Am 10. Februar 2019 stimmt die Bevölkerung der Stadt Bern über das Planungsmehrwertabgabereglement (PMAR) ab. Von dem Reglement gibt es zwei Varianten: Einerseits dasjenige, welches der links-grün dominierte Stadtrat erlassen hat und andererseits den bürgerlichen Volksvorschlag mit dem Titel „Wohnungsbau unterstützen statt verhindern“.
Beim Reglement über die Planungsmehrwertabgabe geht es darum, dass Grundeigentümer*innen eine Abgabe entrichten müssen, wenn ihr Grundstück durch eine raumplanerische Massnahme eine Zonenänderung erfährt und dadurch an Wert gewinnt. Bis anhin hat die Stadt in solchen Fällen von den Eigentümer*innen des Grundstücks eine Abgabe verlangt, die 40% des Mehrwerts betrug. Neu möchte der Stadtrat die Abgabe bei Einzonungen auf 50% des Mehrwerts legen, bei Um- und Aufzonungen – also bei der Überführung des Grundstücks in eine rentablere Zone – würde sie jedoch bei 40% des Mehrwerts belassen. Dass es ein neues Reglement braucht, ist eine Vorgabe des Kantons. Das Geld, das die Stadt durch die Planungsmehrwertabgabe einnimmt, ist zweckgebunden. Es darf nur für Infrastrukturanlagen oder die Gestaltung des öffentlichen Raums eingesetzt werden.
Der bürgerliche Volksvorschlag ergänzt den Vorschlag des Stadtrats durch einen Zusatz: Wenn der Mehrwert bei Einzonungen weniger als Fr. 20’000.- beträgt respektive bei Um- und Aufzonungen weniger als Fr. 150’000.-, soll keine Mehrwertabgabe erhoben werden. Das bürgerliche Komitee möchte mit dieser Freigrenze verhindern, dass Eigentümer*innen durch die Planungsmehrwertabgabe von einer besseren Ausnutzung ihres Grundstücks – zum Beispiel durch verdichtetes Bauen – abgehalten werden. Der Stadtrat empfiehlt den Volksvorschlag zur Ablehnung.
Krise in Nicaragua
Fernab der Weltöffentlichkeit tobt in Nicaragua die schlimmste Krise seit der Diktatur in den 70er Jahren. Vergangene Woche hat die EU dem mittelamerikanischen Land mit Sanktionen gedroht, wenn sich Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechtslage nicht verbessern.
Die Repression in Nicaragua ist allgegenwärtig. Regierungskritische Stimmen werden mit Gewalt, Mord, Drohungen und Verhaftungswellen zum Verstummen gebracht. Mit eiserner Hand und bewaffnetem Arm verwandelt der Machtclan von Präsident Daniel Ortega Nicaragua Schritt für Schritt zurück in eine Diktatur.
Seit den ersten Todesopfern bei Antiregierungs-Kundgebungen am 19. April 2018 sei klar: Die Protestbewegung werde sich mit Reformen nicht mehr zufrieden geben. Sie wolle den Rücktritt von Ortega, so die Anwältin und Menschenrechtsverteidigerin Oralia Gonzalez aus Nicaragua. Am Freitag, 1. Februar spricht Gonzalez in Bern an einer Veranstaltung vom Solidaritätsnetzwerk Nicaragua und Amnesty International über die aktuelle Lage in Nicaragua.