Spaniens Justiz lässt nicht locker und verlangt von der Schweiz erneut die Auslieferung von Nekane Txapartegi.
1999 wurde die damalige Stadträtin des baskischen Dorfes Asteasu von der Guardia Civil festgenommen. Unter Folter wurde ihr das Geständnis abgerungen, Mitglied der baskischen Untergrundorganisation ETA zu sein.
2007 floh Txapartegi mit ihrer Tochter in die Schweiz und lebte hier unter falschem Namen. 2016 wurde sie in Zürich verhaftet, und sass 17 Monate lang im Gefängnis, bis sie letzten Herbst überraschend frei kam, weil die spanische Justiz die Vorwürfe inzwischen als verjährt klassifizierte.
Nun liegt ein neuer Haftbefehl vor und Txapartegi droht erneut die Auslieferung nach Spanien. Zu den bisherigen Vorwürfen der Kooperation mit der ETA, für die es keinerlei Beweise gibt, gesellen sich zwei neue Vorwürfe: Erstens habe Txapartegi bei ihrer Verhaftung in der Schweiz falsche Papiere auf sich gehabt und zweitens habe sie nicht mit der spanischen Justiz kooperiert.
Aufgrund des neuen Rechtshilfegesuches aus Spanien musste Txapartegi im Mai 2019 bei der Schweizer Bundesanwaltschaft vorsprechen, um sich per Videoschaltung von der spanischen Justiz befragen zu lassen. Weil sich das Rechtshilfegesuch aber auf das gleiche, unter Folter erzwungene Geständnis berief, verweigerte Txapartegi die Kooperation, was ihr die spanische Justiz nun vorwirft.
Mehrere international anerkannte Expert*innen haben bestätigt, dass Nekane Txapartegi in Spanien gefoltert wurde, weshalb dieser Fall die Schweiz vor ein Dilemma stellt: Entweder liefert sie Txapartegi nach Spanien aus und verstösst gegen die Anti-Folter-Konvention, oder aber sie liefert sie nicht aus und bezichtigt somit Spanien der Folter. Davor scheut sich die Schweiz, obwohl es bei weitem nicht das erste Mal wäre, dass Spanien der Folter bezichtigt würde, sagt Anouk Maria Robinigg vom Free Nekane-Bündnis. Mit dem neuen Rechtshilfegesuch wird sich die Schweiz nun wohl definitiv positionieren müssen:

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