Einen langen Weg hat sie hinter sich, die kantonale Initiative aus Basel-Stadt, welche Grundrechte für Primaten fordert. Wird sie angenommen, so haben Menschenaffen im Kanton Basel-Stadt ein Recht auf Leben sowie ein Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit. Dass die Initiative überhaupt zur Abstimmung kommt, liegt an einem Bundesgerichtsentscheid. Denn die Initiative war 2018 vom Basler Parlament wegen Formalitäten für ungültig erklärt worden. Ein Entscheid, den das Bundesgericht korrigierte.
Das Initiativkomitee argumentierte auf dem Unterschriftenbogen, dass die heutige Gesetzgebung den Interessen von Primaten, nicht zu leiden und nicht getötet zu werden, kaum Rechnung trage und verwies auf die mehreren hundert Individuen, die bei Pharmaversuchen eingesetzt wurden. «Im Moment finden in Basel-Stadt keine schwerwiegenden Versuche mehr statt», räumt Kampagnenleiterin Tamina Graber ein. Doch sie befürchtet, dass es nur eine Frage der Zeit sei, bis diese Versuche wieder eingeführt werden. Würde der Souverän die Menschenaffen mit Grundrechten ausstatten, so wären sie künftig besser vor Ausbeutung geschützt.
Graber betont, dass es bei der Initiative um Grundrechte gehe, nicht um Menschenrechte. Menschenrechte seien einerseits teil von internationalen Abkommen, welche nicht kantonal geregelt werden können und beinhalten andererseits beispielsweise die Religionsfreiheit, also Rechte, welche für Primaten irrelevant seien.