Ohne Saatgut gibt es kein Essen und damit auch kein Leben; Saatgut ist die Grundlage jeder Zivilisation. Es ist aber streng reglementiert, wer Saatgut wie verwenden, verkaufen, und vermehren kann. Unter dem Vorwand des geisteigenen Eigentums wird es Bäuerinnen und Bauern in einigen Ländern des globalen Südens verboten, ihr eigenes Saatgut zu vermehren. Teils gar unter Haftstrafe. Die Grundlage für dieses Verbot liefert der Internationaler Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen, abgekürzt mit UPOV.
Die UPOV entstand vor rund 80 Jahren, als verschiedene europäische Länder ihre Regeln für den Sortenschutz zu vereinheitlichen wollten. «Das ist an und für sich noch nichts böses», erklärt Simon Degelo von Swissaid. Jedoch hätten diese Staaten die Regeln so verfasst , dass sie für Europa passen – also für Bäuerinnen und Bauern, die ihr Saatgut meistens einkaufen. Die Situationen im Süden ist aber ganz eine andere, da Bäuerinnen und Bauern das Saatgut meist selbst vermehren.
Über Handelsabkommen werden diese Länder des globalen Südens nun gezwungen, die UPOV-Regeln anzunehmen, die für sie überhaupt nicht geeignet sind. «Das führt dazu, dass Menschen das Recht verlieren, Saatgut selbst weiterzuvermehren, zu tauschen, oder zu verkaufen», erklärt Simon Degelo. Das führe schliesslich zu einer Kriminalisierung der Bäuerinnen und Bauern. In Ghana, wo die UPOV-Regeln erst kürzlich implementiert wurden, steht eine Mindeststrafe von 10 Jahren Haft auf das Vermehren von Saatgut.
Deswegen finden diese Woche global Protestaktionen gegen die UPOV-Regeln statt. Auch in Bern rufen heute Freitag diverse Nichtregierungs- und Bäuer:innenorganisationen zum Protest auf.