Radiostationen wie RaBe oder SRF sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Bevölkerung im Falle von Katastrophen zu warnen. Wer wird das tun, wenn es diese Sender wegen der NoBillag-Initiative nicht mehr gibt? Und: Mitte Dezember hat die Schweiz die Istanbul Konvention gegen häusliche Gewalt ratifiziert. Was bedeutet diese Umsetzung nun konkret? Den Podcast gibst hier:
Heikler Nebeneffekt der No-Billag-Initiative: Totale Neuorganisation des Informationssystems in Katastrophenfällen
„Die Schweiz betreibt in Friedenszeiten keine eigenen Fernseh- und Radiostationen.“ Diesen Satz in der No-Billag-Initiative hat der Schweizerische Bevölkerungsschutz BABS dick angestrichen. Warum? Heutzutage ist das nationale Informationssystem in Katastrophenfällen sehr eng mit der Schweizer Radio und Fernsehgesellschaft SRG verknüpft. Nicht nur, was die schnelle Verbreitung von Informationen betrifft, sondern auch, was die Instandhaltung des Notfall-Sendenetzes betrifft, wenn das normale Sendenetz ausfällt.
Wird die No Billag-Initiative im März angenommen, muss sich der Bevölkerungsschutz nach einem neuen Partner umsehen, und das nationale Informationssystem in Katastrophenfällen komplett neu organisieren. Einen Plan B gibt es laut BABS aktuell keinen:
Kampf gegen häusliche Gewalt: Die Schweiz anerkennt die Istanbul Konvention
Mitte Dezember hat die Schweiz die Istanbul Konvention anerkannt. Die Konvention sieht vor, dass sich Behörden im Kampf gegen häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt stärker einsetzen sollen. Dass dieser Kampf nötig ist, zeigen Zahlen, die schockieren: Alle 2 Wochen wird in der Schweiz eine Frau durch ihren Partner oder Ex-Partner getötet, wie das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann schreibt.