Fünfzehn Jahre arbeitete die Kurdin Perihan Kaya als Journalistin in der Türkei und in Kurdistan. Wie viele andere Journalist:innen auch, wurde sie verhaftet und zu einer Haftstrafe wurde verurteilt. Deswegen ist sie in die Schweiz geflüchtet und hat hier Asyl beantragt. Auf dem Weg in die Schweiz ist sie über Kroatien eingereist. Deswegen hat Staatssekretariat für Migration beschlossen, Perihan Kaya nach Kroatien zurückzuführen.
Kroatien ist aber darauf bedacht, gute diplomatische Verhältnisse zu der Türkei aufrechtzuerhalten. Weil Kaya in der Türkei verurteilt wurde, könnte sie von Kroatien in die Türkei ausgeschafft werden. Um das zu verhindern, wurde Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt; wir haben letze Woche ausführlich darüber berichtet.
Das Bundesverfassungsgericht hat nun festgestellt, dass der Entscheid gegen Kaya rechtswidrig war. Das Recht auf rechtliches Gehör sei laut Bundesverfassungsgericht verletzt worden. Das SEM habe nicht berücksichtigt, dass Kaya als Journalistin politische verfolgt werde, erklärt Urs Thalmann. Er ist Geschäftsführer des Berufsverbandes für Journalist*innen impressum und setzt sich für Perihan Kayas Fall ein. Das SEM muss den Fall nun neu beurteilen. Das sieht Urs Thalman als guten Schritt, da Kaya vorerst nicht nach Kroatien rückgeschafft werde. Das SEM wird nun seine Arbeit erneut von vorne beginnen.