Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz sollen beseitigt werden, fordert die Internationale Arbeitsorganisation ILO in ihrer Konvention 190. Die ILO ist eine Sonderorganisation der UNO mit 187 Mitgliedsstaaten.
Die Konvention 190 ist der erste internationale Vertrag, der das Recht aller Menschen auf eine Arbeitswelt ohne Gewalt und Belästigung festschreibt. Vor gut vier Jahren einigten sich die Verfassenden, dass sich der Begriff «Gewalt und Belästigung» auf eine Bandbreite von inakzeptablen Verhaltensweisen und Praktiken oder deren Androhung beziehe, und nennen physische, psychische und sexuelle Gewalt, sowie wirtschaftlichen Schaden. Explizit werden zudem geschlechtsspezifische Gewalt und Belästigung erwähnt.
Heute beschäftigte sich die Rechtskommission des Ständerates mit der Konvention 190. Trotz dem Ja des Bundesrates, des Nationalrates, des Arbeitgeberverbands und der Gewerkschaften empfiehlt sie dem Ständerat, die Ratifizierung der Konvention abzulehnen.
Unverständlich sei dies, kritisiert Luca Cirigliano, Zentralsekretär beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund SGB, zuständig für die Dossiers Arbeitsrecht und Arbeitssicherheit: «Die Schweiz wäre das erste und einzige Land der Welt, das diese Konvention explizit ablehnen würde. Ein Nein würde dem Schweizerischen Image international sicher extrem schaden».
Der Ständerat wird sich in der kommenden Herbstsession mit dem Thema beschäftigen.
