Keine Werbung mit grünen Behauptungen: Gestern publizierte die Schweizerische Lauterkeitskommission ihr Urteil zu zwei Beschwerden, die der Konsumentenschutz eingereicht hatte.
Der Konsumentenschutz störte sich an Werbung der Unternehmen Kübler Heizöl sowie Hipp, welches unter anderem Säuglingsnahrung herstellt. Beide Unternehmen haben Begriffe wie «klimaneutral» oder «klimapositiv» verwendet, um ihre Produkte anzupreisen.
Gestern gab die Lauterkeitskommission dem Konsumentenschutz Recht: Solche grünen Werbeclaims seien tatsächlich unlauter, da es keine definitiven, allgemein akzeptierten Methoden zur Messung der Nachhaltigkeit gebe. Ein Entscheid mit Signalwirkung auf die ganze Werbebranche.
Wir haben mit Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz, über grüne Werbeclaims gesprochen: