Wer im Kanton Bern einen negativen Asylentscheid erhält, hat keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Betroffene erhalten die viel tiefer angesetzte Nothilfe. Nothilfebeziehende leben in separaten Camps. Diese sogenannten Rückkehrzentren befinden sich in Aarwangen, Bellelay, Gampelen, Enggistein und Konolfingen und werden von der nicht unumstrittenen ORS betrieben.
In einer heute traktandierten Motion will SP-Grossrätin Karin Berger-Sturm wissen, ob die ORS versteckte Einnahmen macht, auf Kosten der Nothilfebeziehenden. Eins vorneweg, die Antwort ist in diesem Zusammenhang: Nein.
Doch ganz so klar war die Antwort des Regierungsrats auf diese Frage nicht immer. Noch im März schrieb er fälschlicherweise, dass die ORS nicht ausbezahlte Leistungen als Gewinn verbuchen darf.
«Fehler können überall passieren», betont Karin Berger-Sturm. Und dennoch bleibe bei ihr «eine Unsicherheit, ein fahler Beigeschmack» zurück, weswegen sie ihre Motion nicht zurückziehen werde.