Wer soll Zugriff haben auf das Wasser im Kanton Bern? Mit diesem Thema wird sich heute der bernische Grosse Rat auseinandersetzen müssen.
Laut Art. 76 Bundesverfassung gehört das Wasser aus Quellen dem Kanton. Der Kanton Bern vergibt Nutzungsrechte, diese sogenannten Konzessionen gehen für jeweils maximal 40 Jahre an natürliche Personen, Unternehmen oder Personengemeinschaften.
Nun fordert ein Postulat des grünen Grossrats Manuel C. Widmer, dass der Regierungsrat prüfen soll, ausländische Interessent*innen von solchen Konzessionen auszuschliessen.