Gestern gab die Kantonspolizei Bern bekannt, dass sie sogenannte Beweissicherungskameras nun auch im ordentlichen Betrieb verwenden wird. Zuvor hat sie einen einjährigen Pilotversuch mit 32 Geräten abgeschlossen. Die gesetzliche Grundlage für den Einsatz von Körperkameras sei vorhanden, urteilte der bernische Regierungsrat 2020. Das Parlament wird sich also nicht dazu äussern müssen. Vor dem Start des Pilotversuchs sei zudem der Datenschützer des Kantons Bern konsultiert worden.
Laut Kapo startet der Polizist oder die Polizistin, der oder die eine solche Kamera trägt, die Aufnahme dann, wenn die Begehung einer Straftat unmittelbar bevorstehe oder eine solche bereits begangen worden sei. Präventive Einsätze der Kameras seien nicht Teil des Anwendungsbereichs. Ob damit auch kritisches Verhalten der Polizei festgehalten wird, oder die Kamera genau dann nicht läuft, bleibt offen.
«Die Kameras sollen vorwiegend durch die sicherheitspolizeilichen Schwerpunktelemente getragen werden», so Mediensprecherin Jolanda Egger und erklärt: «Das sind grössere Polizeipatrouillen, in der Regel vier bis sechs Polizeikräfte, die zusätzlich an den Wochenende zum Einsatz kommen, also von Freitagabend bis Sonntagmorgen». Der Einsatz von Kameras sei dabei nicht neu. Schon seit vielen Jahren trage die Polizei Aufnahmegeräte mit sich, beispielsweise auf Stativen oder am Auto. Neu sei einzig das Tragen am Körper. Die Mitarbeitenden hätten nach Erfahrungen im Pilotversuch rückgemeldet, dass sie diese zusätzliche Bewegungsfreiheit schätzen würden.