Mit dem Urteil vom 20. September 2018 ging in Ungarn ein langjähriger politischer Schauprozess zu Ende: Vergangenen Donnerstag verurteilte ein Gericht in der südungarischen Stadt Szeged den Syrer Ahmed H. wegen Terrorismus zu 5 Jahren Haft.
Die Anklage geht zurück auf die Ereignisse im Jahre 2015. Damals standen hunderte MigrantInnen vor der geschlossenen, serbisch-ungarischen Grenze. Wut und Verzweiflung über die verweigerte Einreise nach Europa schlugen bald in Gewalt um. Es kam zu schweren Ausschreitungen, der Grenzzaun wurde beschädigt und PolizistInnen mit Steinen beworfen, welche mit Tränengas und Wasserwerfern zurückschlugen.
Im Zuge dieser Proteste wurde Ahmed H. verhaftet. Drei Jahre lang sass er in Budapest in Untersuchungshaft, während ihn die rechtsnationalistische Fidesz-Regierung unter Victor Orban zu einem gefährlichen Terroristen hochstilisierte, um ihn für ihre fremdenfeindliche Hetzkampagne gegen MigrantInnen und Geflüchtete zu nutzen.
Nun hat auch die letzte Instanz den Terrorismusvorwurf bestätigt, obwohl sämtliche Beweise inzwischen widerlegt wurden. Weil die Untersuchungshaft zur Haftstrafe hinzugerechnet wird, könnte Ahmed H. wegen guter Führung bereits in 4 Monaten auf freiem Fuss sein. Die Verurteilung als Terrorist aber wird bleiben.
Die Staatsanwaltschaft forderte ursprünglich 10, und in 2. Instanz noch 7 Jahre Haft wegen Terrorismus / Die Verteidigung verlangte Strafminderung und eine Verurteilung wegen Gewalt gegen Beamte, und nicht wegen Terrorismus.