Seit 26 Jahren lebt Mudza E. in der Schweiz. Jetzt droht Kongolesin die Ausschaffung, einzig und allein, weil sie Schulden hat und auf Sozialhilfe angewiesen ist. Das Schicksal von Mudza E. sorgte kürzlich im Kanton Baselland für Schlagzeilen – Ein Einzelfall ist Mudza E. nicht.
Durch zahlreiche Gesetzesverschärfungen wurde die Sozialhilfe in den letzten Jahren immer stärker mit dem Aufenthaltstitel verknüpft, womit inzwischen alle Ausländer*innen, die über längere Zeit in grösserem Umfang Sozialhilfe beziehen, Gefahr laufen, ihren Aufenthaltsstatus zu verlieren.
Das Hilfswerk HEKS ist eine von über 80 Schweizer Organisationen, die diese Ungleichbehandlung von Schweizer*innen und Ausländer*innen bei der Sozialhilfe sehr scharf kritisieren. Laut Gesetz sind die Konsequenzen bei längerfristigem, umfangreichem Sozialhilfebezug dieselben wie bei kriminellen Handlungen. Doch Armut sei in der Regel nicht selbstverschuldet und deshalb auch kein Verbrechen, betont Andrea Oertli, Themenbeauftragte in der Kommunikation beim Hilfswerk HEKS.
Drastische Konsequenzen habe die Verknüpfung von Sozialhilfebezug und Aufenthaltsrecht nicht nur für die einzelnen Betroffenen, die dann tatsächlich ihre Aufenthaltsbewilligung verlieren, sondern für alle armutsbetroffenen Migrant*innen.
Um ihren Aufenthaltsstatus nicht zu gefährden, würden sehr viele Migrant*innen keine Sozialhilfe beziehen, und somit in die Armut abrutschen und sich verschulden. Unter den Betroffen seien sehr viele Familien und Alleinerziehende mit Kindern.
Morgen nun beugt sich der Nationalrat über eine parlamentarische Initiative von SP-Nationalrätin Samira Marti. Diese verlangt, dass Ausländer*innen, die 10 Jahre oder länger in der Schweiz leben, die Aufenthaltsbewilligung nicht mehr verlieren können, nur weil sie Sozialhilfe beziehen. Gemäss Andrea Oertli geht dieser Vorstoss in die richtige Richtung, jedoch zu wenig weit. Das HEKS fordert, dass Sozialhilfebezug grundsätzlich nicht mehr zum Verlust des Aufenthaltsstatus führen soll, weil Armut sei kein Verbrechen.