Am Donnerstag beginnt die Unterschriftensammlung für die Inklusions-Initiative. Sie fordert gleiche Rechte von Menschen mit und ohne Behinderungen in allen Lebensbereichen.
Davon sind wir aktuell immer noch meilenweit entfernt. Vermeintlich selbstverständliche Grundrechte werden Menschen mit Behinderungen bis heute oft verwehrt, darunter die freie Wahl des Wohnortes oder der Wohnform.
Viele Menschen mit Behinderungen würden gerne alleine wohnen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen aber zwingen sie dazu, in einer Institution zu leben.
Erstens, weil wer zuhause punktuell auf Assistenzpersonen angewiesen ist, diese selber organisieren und anstellen muss. Wer eine körperliche Behinderung hat und vielleicht noch einen KV-Abschluss, der/die kann diese Rolle als Arbeitgeber*in wahrnehmen, betont Jasmine Rechsteiner vom Bürger*innenkomitee der Inklusions-Initiative. Wer indes psychische oder kognitive Beeinträchtigungen habe, könne das nicht und sei somit gezwungen, in einer Institution zu leben. Zweitens seien die von der IV gesprochenen Assistenzbeiträge oft zu tief, weshalb sich viele Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Wohnen rein finanziell nicht leisten könnten, so Rechsteiner.
Jasmine Rechsteiner engagiert sich seit vielen Jahren als Botschafterin für Menschen mit Behinderungen und nahm kürzlich an der ersten Schweizer Behindertensession im Bundeshaus teil. Aktuell engagiert sie sich nun für die Inklusions-Initative.
Das Recht auf freie Wahl des Wohnortes und der Wohnform will die Initiative über eine Verfassungsänderung erreichen. Aktuell stehe in der Bundesverfassung lediglich, dass das Gesetz Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen vorsieht. Neu soll dort stehen: Das Gesetz stellt die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderungen in allen Lebensbereichen sicher. Und weiter, dass Menschen mit Behinderungen auch die dazu notwendigen Untersütztungsleistungen erhalten.