Seit dem Jahr 2003 gelten Tiere in der Schweizer Gesetzgebung nicht mehr als Objekte sondern als empfindungsfähige Wesen. Die gemeinnützige Stiftung Tier im Recht setzt sich in diesem Bereich ein: Sie erteilt Interessierten Rechtsauskünfte, führt eine Datenbank über Verstösse gegen das Tierschutzgesetz und macht Kampagnen.
Heute veröffentlicht «Tier im Recht» eine Analyse zur Strafpraxis im Jahre 2020. Grundlage dafür sind sämtliche schweizweit gemeldeten Tierschutzstraffälle, welche vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) der Stiftung in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt werden.
In Bezug auf die Tierarten bildeten an Hunden begangene Verstösse mit Abstand am häufigsten Gegenstand eines Strafentscheids. Hunde seien wohl kaum speziell oft von Tierschutzdelikten betroffen, erklärt Isabelle Perler, rechtswissenschaftliche Mitarbeiterin bei der Stiftung «Tier im Recht». Doch sei die Sensibilität von Privaten und von Behörden in diesem Zusammenhang höher, weswegen Tierschutzdelikte an Hunden konsequenter zur Anzeige gebracht werden. Zudem seien Hunde sichtbarer in der Gesellschaft wohingegen Tierschutzvergehen an Nutztieren oft hinter verschlossenen Stalltüren geschehen würden.
Das Tierschutzgesetz unterscheidet zwischen «Tierquälerei» und sogenannten «übrigen Widerhandlungen». Diese werden beispielsweise festgestellt, wenn Schweine zu wenig Beschäftigung haben oder der gesetzlich vorgeschriebene Einstreu bei Muttersauen fehlt. Bei der Sanktionierung von Verstössen lässt das Tierschutzgesetz einen gewissen Spielraum. Beim Tatbestand der Tierquälerei könnten Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen von bis zu 180 Tagessätzen verhängt werden. Bei übrigen Widerhandlungen Bussen bis zu 20’000 Franken. «Doch die Bussen liegen in der Regel zwischen 200 und 300 Franken, also im unteren dreistelligen Bereich», kritisiert Perler. Sie führt diesen Umstand darauf zurück, dass Strafverfolgungsbehörden Tierschutz nach wie vor bagatellisieren und teilweise das nötige Fachwissen fehle um die Strafbestimmungen korrekt anzuwenden.
In der Analyse zur Tierschutzstrafpraxis fällt in diesem Jahr unter anderem der Kanton Aargau auf, hier wurden im Verhältnis zur Bevölkerung überdurchschnittlich viele Tierschutzstrafentscheide gefällt. Im Interview mit RaBe erklärt Isabelle Perler, warum sie die hohe Anzahl an Strafentscheiden begrüsse: