Was von den Bewohnenden schon lange kritisiert wurde, gibt es jetzt auch schwarz auf weiss vom Bund. Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter NKVF untersuchte im Auftrag der Bernischen Sicherheitsdirektion die Zustände in den Rückkehrzentren des Kantons. In diesen Rückkehrzentren wohnen Menschen, die einen negativen Asylentscheid erhalten haben.
In ihrem Abschlussbericht stellt die NKVF der Sicherheitsdirektion ein schlechtes Zeugnis aus und zeigt sich besorgt über die Lebensbedingungen in den drei bernischen Rückkehrzentren Aarwangen, Biel-Bözingen und Gampelen. So verstosse der Kanton beispielsweise gegen die UNO-Kinderrechtskonvention. Laut diesem internationalen Abkommen, welches alle Staaten ausser die USA unterzeichnet haben, haben Kinder und Jugendliche ein Recht auf Ruhe, Freizeit, Spiel und altersgerechte aktive Erholung. «Das ist in diesen Zentren nur sehr beschränkt oder gar nicht möglich», kritisiert Regula Mader, Präsidentin der NKVF.
Der zuständige Regierungsrat, Sicherheitsdirektor Philippe Müller von der FDP, weist jegliche Kritik zurück. «Es wäre viel besser, wenn die Bewohnerinnen und Bewohner in ihr Heimatland zurückkehren würden», sagt er im Interview mit RaBe. Die Einschätzungen der NKVF seien in erster Linie politisch motiviert, schreibt er in seiner offiziellen Stellungnahme.