Vorläufig Aufgenommene Geflüchtete dürfen künftig nur noch in Ausnahmefällen aus der Schweiz ausreisen. Die rechtsbürgerliche Parlamentsmehrheit hat entschieden, ein grundsätzliches Reiseverbot ins Gesetz zu schreiben.
Für die Betroffenen bedeutet dies, dass sie jedes Mal eine Ausnahmebewilligung beantragen müssen, wenn sie beispielsweise Familienmitglieder in anderen Schengen-Staaten besuchen möchten. Ob die Behörden dem Antrag stattgeben wollen, wird jeweils im Einzelfall entschieden.
Ursprünglich sollte die Vorlage lediglich unterbinden, dass Vorläufig Aufgenommene in ihre Heimatländer reisen könnten. Diesen Bedenken stimmt das UNHCR insofern zu, als dass die Schutzbedürftigkeit von Vorläufig Aufgenommenen, die in ihre Heimatländer reisen, zumindest in Frage gestellt werden könne. Erstens aber gäbe es keine faktischen Beweise, dass es sich dabei um mehr als ein paar Einzelfälle handle und zweitens sei es völlig unverhältnismässig, Auslandsreisen generell zu verbieten, um allenfalls vereinzelte Heimatreisen zu verhindern.
Kommt hinzu, dass so genannt «Vorläufig Aufgenommene» oft jahrelang in der Schweiz bleiben, weil eine Rückkehr ins Heimatland nicht zumutbar ist. Somit schränke dieses Reiseverbot das Leben einer grossen Gruppe von Personen über einen sehr langen Zeitraum unverhältnismässig stark ein, betont Anja Klug, Leiterin des UNHCR Büros für die Schweiz und Liechtenstein.
Gemäss UNHCR verstösst das vom Parlament beschlossene Reiseverbot gegen diverse Grundrechte, unter anderem gegen das Recht auf Bewegungsfreiheit, sowie auf Berufs- und Familienleben. So empfiehlt Anja Klug den Rechtsvertreter*innen von Vorläufig Aufgenommenen rechtliche Schritte zu prüfen, um von den Gerichten feststellen zu lassen, «ob, bzw. dass ein generelles Reiseverbot nicht menschenrechtskonform ist, weil es einen unverhältnismässigen Eingriff in die Grundfreiheiten bedeutet.»
Anja Klug im Gespräch mit RaBe: