Was soll ich tun bei Mobbing? Muss ich als Lernende auch in der Nacht arbeiten?
Jugendliche in Ausbildung kennen ihre Rechte allzu oft mehr schlecht als recht und können sich darum auch schlecht wehren, wenn sich die Ausbildungsstätten nicht an die Vorschriften halten.
Deshalb hat die Jugendkommission des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes SGB den neuen umfassenden Online-Ratgeber Rechte der Lernenden veröffentlicht. Er enthält neben einer Suchfunktion auch eine alphabetische Stichwort-Liste, zb. Drogen, Legasthenie, Ruhezeit, Sexismus, verbotene Arbeit oder Lohndumping. Unter jedem Stichwort gibt es Hinweise, was erlaubt ist und was nicht, ergänzt mit weiterführenden Links zu den Rechtsgrundlagen oder zu Beratungsstellen.
Laut Benoît Gaillard, Co-Leiter Kommunikation des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes SGB sind Jugendliche in der Ausbildung je nach Branche mit unterschiedlichen Probleme konfrontiert. In Branchen, wo bei Festanstellungen Nacht- oder Sonntagsarbeit die Regel sind, sei es beispielsweise schwieriger durchzusetzen, dass man als Lernende eben keine Sonntagsarbeit leisten müsse und Nachtarbeit nur in absoluten Ausnahmefällen. Vorfälle von sexuellen Übergriffen hingegen würden insbesondere aus dem kaufmännischen Bereich gemeldet. Es gäbe aber auch branchenübergreifende Fragestellungen, aktuell beispielsweise betreffend Spezialregelungen aufgrund der Coronakrise.
Nun ist es das eine, seine Rechte zu kennen. Das andere aber ist, diese auch einzufordern. Wenn man jung ist, in Ausbildung, zuunterst in der Hierarchie und sich allenfalls eine Festanstellung nach der Lehre erhofft, braucht es schon sehr viel Mut, Forderungen an die Arbeitgeber*innen zu stellen. Dazu sagt Benoît Gaillard, die eignen Rechte zu kennen, sei die Grundlage. Wenn immer es weitere Unterstützung brauche, würden die Gewerkschaften beratend und allenfalls vermittelnd zur Seite stehen.