Bund und Parlament wollen die Verrechnungssteuer abschaffen. Dagegen haben Linksparteien jedoch das Referendum ergriffen. Die Steuer fällt an, wenn zum Beispiel ein Unternehmen Fremdkapital anhäufen will, indem es Obligationen ausgibt. Auf dieses Geld, dass das Unternehmen so erhält und dessen Zins, zahlt es eine Verrechnungssteuer an den Bund. Füllt das besagte Unternhemen die Steuererklärung nämlich wahrheitsgetreu aus, erhält es die Steuer wieder zurück. Darum dient die Steuer vor allem dazu, Steuerhinterziehung zu verhindern.
Für die Befürworter*innen ist klar, dass mit der Abschaffung eine Ankurbelung der Wirtschaft folgt. Denn die Schweiz ist eines der wenigen Länder, das eine solche Steuer erhebt. Gegner*innen sehen darin aber bloss ein weiteres Steuergeschenk für Konzerne.
Pro und Contra zur Abschaffung der Verrechnungssteuer: