An der Kundgebung des «Bündnisses antifaschistische Demonstration Bern» vom Oktober 2017 filmte der Berner Jungsozialist Beni Stückelberger einen seiner Meinung nach ungerechtfertigten Polizeieinsatz. Die Polizei zwang ihn noch vor Ort, das Videomatieral zu löschen. Stückelberger klagte wegen Amtsmissbrauch und verlor. Das Berner Obergericht stellt sich auf die Seite der Polizei, wonach das Verhalten des Jungsozialisten den Einsatz behindert habe und das Videomaterial eine mögliche Gefahr für die beteiligten Polizisten bedeutet hätte. Stückelberger prüft nun die Möglichkeiten, den Fall vor Bundesgericht weiterzuziehen.
Das Bristante an dem Fall ist, dass die Berner Staatsanwaltschaft Beni Stückelberger einen Maulkorb verpasst hat bzw. ihm untersagt hat, sich öffentlich zu diesem Fall zu äussern. Nachdem der Fall im Oktober 2017 für Schlagzeilen sorgte, habe der betroffene Polizist bei der Berner Staatsanwaltschaft beantragt, den Fall zukünftig aus den Medien rauszuhalten. Stückelberger bezieht sich auf Aussagen von diversen Anwältinnen wenn er sagt, dass eine solch drastische Massnahme normalerweise höchstens bei Fällen von organisierter Kriminalität zur Anwendung komme.