Heute im Info: Soll kiffen legal werden? Bald können schweizweit Pilotversuche starten. Wie reagieren verschiedene Länder auf Corona? Eine Studie beleuchtet, inwiefern der Grad der Demokratie die gewählten Massnahmen prägt. Und: Ist E-Biken zu gefährlich? Eine Kampagne warnt vor den Risiken.
Alternativen zum Cannabis-Verbot
Nach langem politischen Ringen hat der Bundesrat grünes Licht gegeben. Ab dem 15. Mai können anerkannte Schweizer Forschungsinstitute beim Bundesamt für Gesundheit BAG Gesuche für Pilotversuche mit nicht-medizinischem Cannabis einreichen. Ziel der Pilotversuche ist es, mehr über die Vor- und Nachteile eines kontrollierten Zugangs zu Cannabis zu erfahren und eine wissenschaftliche Basis für künftige politische Entscheidungen für den Umgang mit Cannabis zu legen.
Angesichts der Tatsache, dass rund 200 000 Personen in der Schweiz regelmässig Cannabis konsumieren, der Schwarzmarkt blüht und die Konsumierenden schlecht geschützt sind, sei es wichtig, nach möglichen Alternativen zu suchen, so Adrian Gschwend, Leiter Sektion politische Geschäfte und Vollzug beim Bundesamt für Gesundheit BAG.
Im Rahmen der wissenschaftlichen Pilotprojekte sollen Testpersonen verschiedene Cannabis-Produkte legal erwerben und konsumieren können. Die Vorgaben an die Forschungsprojekte sind äusserst strikt. So müssen beispielsweise die verwendeten Hanfpflanzen aus biologischer Schweizer Produktion stammen.
Wie Adrian Gschwend vom BAG betont, geht es bei den Pilotprojekten nicht nur um die Frage, ob ein Verbot oder eine Legalisierung von Cannabis besser wäre, sondern auch darum, welche Art von Legalisierung in Frage käme, ob ein staatliches Monopol oder ein kommerzieller Markt, und mit welchem Ansatz man die Kosten für die Gesamtgesellschaft am geringsten halten könne.
Demokratie im Spannungsfeld der Pandemie
Eine neue Studie des Zentrums für Demokratie Aarau hat die Massnahmen verschiedener europäischer Länder während der ersten Corona-Welle im letzten Frühjahr untersucht. Anhand eines komplexen Systems mit über hundert Kriterien prüften sie zuerst, wie gut es um die demokratischen Strukturen der verschiedenen Länder stand. Kriterien hierbei waren unter anderem die individuellen Freiheiten der Bürger*innen, Rechtsstaatlichkeit, Wettbewerb unter Parteien, das Funktionieren einer Medienlandschaft und die Vertretung der Bürger*innen in den Parlamenten, so Daniel Kübler. Der Professor für Politikwissenschaften an der Universität Zürich ist Abteilungsleiter am Zentrum für Demokratie Aarau und war an der Studie beteiligt.
Anschliessend beleuchteten die Forscher*innen die von den Regierungen eingeführten Massnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus. Hierbei Entdeckten sie eine Regelmässigkeit. Die Forscherinnen und Forscher konnten einen klaren Zusammenhang zwischen der generellen Qualität der Demokratie in einem Land und der Härte der verhängten Massnahmen nachweisen.
Verschiedene ost- und südosteuropäische Staaten mit geringer Demokratiequalität reagierten mit Grundrechtsbeschränkungen, die durch die Anzahl Covid-Todesfälle oder mit dem Zustand des Gesundheitswesens allein nicht erklärbar sind. Umgekehrt hielten sich die skandinavischen Staaten mit Freiheitsbeschränkungen sehr zurück, obschon sie teilweise viele Covid-Tote zu beklagen hatten. Die Studie zeigt auch auf, dass in Ländern mit einer abnehmenden Demokratiequalität die Exekutive dazu tendierte, ihre Macht in der Krise auszuweiten. Beispiele dafür sind Ungarn oder Serbien, wo die Demokratie bereits seit Längerem unter Druck steht.
Die Schweiz wird von den Forscher*innen als Sonderfall bezeichnet. Der Bundesrat verfügte letzten Frühling über eine für Schweizer Verhältnisse aussergewöhnlich grosse Machtfülle. Er regierte mittels Notverordnungen, das Parlament trat in den Ausstand und die Kantonsregierungen ordneten sich dem Bund unter. Gemäss Daniel Kübler war es nicht zu erwarten, dass eine solche Machtkonzentration hierzulande möglich sei.
Trotz dieser Zentralisierung der Befugnisse im Bundesrat erliess das siebenköpfige Gremium aber nicht so starke Grundrechtsbeschränkungen, wie andere Staaten mit ähnlicher epidemiologischer Situation. Während in Frankreich die Menschen ohne zuvor selbst ausgefülltes Formular nicht einmal ihren Hund spazieren führen konnten, war es in der Schweiz immer möglich, nach Belieben die Wohnung zu verlassen.
Schattenseite des E-Bike-Booms
Über 170 000 E-Bikes wurden letztes Jahr verkauft. Aktuell ist über jedes dritte verkaufte Velo in der Schweiz ein E-Bike.
Dieser Boom hat auch eine Schattenseite. Gemäss der Beratungsstelle für Unfallverhütung BFU gibt es wöchentlich rund 10 schwerverletzte E-Biker*innen, 2020 sind 15 E-Biker*innen tödlich verunfallt.
Absolut gesehen verunfallen Personen mit herkömmlichen Fahrrädern immer noch häufiger. Relativ zur Gesamtzahl gibt es jedoch nicht nur mehr, sondern auch schwerere Unfälle bei E-Biker*innen.
Die Beratungsstelle für Unfallverhütung hat reagiert und lancierte gestern eine landesweite Präventionskampagne, mit einfachen Tipps für mehr Sicherheit und kurzen Videos «Nach einem E-Bike-Unfall steht die Welt Kopf».
Auch der Gesetzgeber hat auf die steigende Zahl von Unfällen reagiert. Mit der Revision des Strassenverkehrsrechts soll es bald schärfere Vorschriften spezifisch für E-Biker*innen geben. Vorgesehen sind laut Marc Kipfer von der BFU unter anderem eine Helmtragpflicht auch auf langsameren E-Bikes und ein Lichtobligatorium auch am Tag. Kipfer nimmt jedoch auch Kantone und Gemeinden in die Pflicht, welche dafür sorgen sollten, dass der Strassenverkehr unter anderem mit Velowegen für alle Verkehrsteilnehmenden möglichst sicher gestaltet werden kann.