Themen im heutigen Info sind Antiziganismus, Konsumentenschutz und Bewegungsfreiheit: Warum wird ein Neuenburger Fahrenden Gesetz von der UNO diskutiert? Was verbirgt sich hinter dem neuen Label Swissmilk Green? Und welcher Schatten wirft der G7-Gipfel in Biarrtiz voraus?
Beschwerde bei der UNO wegen Neuenburger Fahrenden Gesetz
Es sind gleich mehrere Kritikpunkte, die von der Gesellschaft für bedrohte Völker, dem jenischen Verein schäft qwant sowie zwei Neuenburger Bürger jenischer Herkunft gegen das Neuenburger Gesetz zum Aufenthalt von Fahrenden vorgebracht werden. So wurde bei der Ausarbeitung der „Lex Fahrende“ Jenische, Sinti und Roma nie mit einbezogen, bevor dann der Neuenburger Grossrat das Gesetz im Februar 2018 guthiess.Dabei beinhaltet es einen Artikel, welcher die vereinfachte Wegweisung zulässt. Das heisst, Fahrende können von der Polizei von einem Grundstück per sofort weggewiesen werden, die Möglichkeit auf Rekurs existiert nicht. Doch nicht nur da verorten die Beschwerdeführenden Diskriminierung der fahrenden Lebensweise: Wenn die Fahrenden mit Landbesitzer*innen einvernehmlich einen Vertrag über die Nutzung eines bestimmten Gebietes abschliessen, so müssen die Behörden diese Abmachung zukünftig überprüfen. Ein Formfehler kann laut Gesetz zu einer sofortigen Räumung des Halteplatzes führen, selbst wenn die Landbesitzer*innen dem Halt zugestimmt haben.
Im Februar dieses Jahres hat das Bundesgericht eine Beschwerde gegen die Neuenburger Lex Fahrende abgeschmettert. Nun wenden sich Organisationen und Betroffene an den UNO-Ausschuss für die Beseitigung von Rassendiskriminierung. National und international habe sich die Schweiz verpflichtet, die fahrende Lebensweise zu schützen und zu fördern, ein solches Gesetz verletze somit die Bewegungsfreiheit sowie das Recht auf Wohnen der Jenischen, Sinti und Roma.
Ebenfalls noch hängig ist der Bundesgerichtsentscheid zur Lex Fahrende im Kanton Bern, das Gesetz wurde im Rahmen der Abstimmung zum neuen Polizeigesetz vom Stimmvolk gutgeheissen. Eingereicht wurde die Beschwerde ebenfalls von der Gesellschaft für bedrohte Völker, zusammen mit den Demokratischen Jurist*innen Bern und anderen Organisationen.
Neues Milchlabel: Fortschritt in Sachen Nachhaltigkeit oder blosse Augenwischerei?
Swissmilk Green heisst ein neues Label für nachhaltig produzierte Milch. Es wurde gestern von Vertretern der Milchlobby in Anwesenheit von Bundespräsident Ueli Maurer vorgestellt. Um das Label zu erhalten, müssen Landwirt*innen fünf Anforderungen in Sachen Tierwohl erfüllen: zwei Anforderungen punkto Fütterung (darunter ein kompletter Verzicht auf Palmöl) und drei weitere Anforderungen, wie zum Beispiel Sorgfalt im Umgang mit Antibiotika.„Swissmilk Green verspricht einen Mehrwert, welcher nicht vorhanden ist“ kritisiert Sara Stalder von der Stiftung für Konsumentenschutz jedoch das neue Milchlabel. Es gehe kaum über die gesetzlichen Standards heraus, von besonders nachhaltiger Milch könne nicht die Rede sein. Noch immer dürften präventiv grossflächig Antibiotika an die Tiere abgegeben werden und auch der Verzicht auf Kraftfutter sei kein Bestandteil von Swissmilk Green, bemängelt sie.
Landesverweis „auf Vorrat“
Der Sendungsmacher Luc von unserem Schwesterradio Dreyeckland in Freiburg wurde vergangene Woche in Frankreich in Gewahrsam genommen und des Landes verwiesen. Für die französische Polizei reichte ein Verdacht aus, um ihn einen Tag lang in einer Zelle festzuhalten und ihn dann in Handschellen mit Blaulicht nach Kehl an der deutsch-französischen Grenze zu fahren. Grund für die Ausweisung ist ein Dekret des Innenministeriums vom 18. Juli, welches bestimmte Menschen für die Zeit des G7-Gipfels in Biarritz nicht im Land haben will. Luc gehört anscheinend dazu, weil er vor ein paar Jahren an einer Antiatom-Demonstration in Bure in Lothringen von der französischen Polizei kontrolliert wurde: