Heute im Info: Die Kampagne „16 Tage gegen Gewalt an Frauen“ widmet sich in diesem Jahr dem Thema «Mutterschaft und Gewalt» in all seinen Ausprägungen und ein neuer Bericht macht Probleme beim Kindeswohl in Asyl- und ausländerrechtlichen Verfahren deutlich.
Podcast der ganzen Sendung:
Mutterschaft und Gewalt
1991 wurde die Kampagne «16 Tage gegen Gewalt an Frauen» von den UN Women lanciert mit dem Ziel, geschlechtsspezifische Gewalt zu verhindern.
Über 160 Länder haben sich mittlerweile der Kampagne angeschlossen, seit 2008 ist auch die Schweiz mit an Bord. Jedes Jahr zwischen dem 25. November (der internationale Tag gegen Gewalt an Frauen) und dem 10. Dezember (der internationale Tag der Menschenrechte) finden in der ganzen Schweiz zahlreiche Workshops, Filmvorführungen, Podien und andere Veranstaltungen statt.
In der Schweiz zeichnet sich die feministische Friedensorganisation cfd verantwortlich für die Organisation und Durchführung der Kampagne – in diesem Jahr mit dem Thema «Mutterschaft und Gewalt».
Mütter hätten ganz unterschiedliche Lebensrealitäten, erklärt Anna-Béatrice Schmaltz vom cfd. Dies führe zu ganz unterschiedlichen Diskriminierungsformen und zu unterschiedlichem Erleben von Gewalt. «Es ist wichtig, dass wir diese Vielfalt anerkennen und wegkommen von stereotypen Bildern von Müttern», erklärt sie. Dabei habe die Kampagne einen sehr breiten Gewaltbegriff: Physische, psychische und sexualisierte Gewalt, aber auch strukturelle Gewalt sei ein Thema, also Gewalt die in Strukturen liegt und nicht direkt ein*e Täter*in habe. Als Beispiel nennt Schmaltz strukturelle Gewalt bei einer Geburt, also dass Gesundheitsfachpersonen zu wenig Zeit zur Verfügung haben für eine Gebärende, weil sich Gebären in Krankenhäusern finanziell lohnen müsse.
In diesem Jahr finden viele der Veranstaltungen draussen oder online statt, hier gibt es eine Übersicht dazu.
Vernachlässigtes Kindeswohl in Asyl- und ausländerrechtlichen Verfahren
Erfahrungen in der Kindheit stellen oft die Weichen für das Leben als Erwachsene. Das wissen eigentlich auch die Schweizer Behörden, weswegen sie ein besonderes Augenmerk auf das Kindeswohl legen müssten.
Ein heute veröffentlichter Bericht kommt in diesem Zusammenhang jedoch zu einem brisanten Ergebnis: In asyl- und ausländerrechtlichen Verfahren wird das Wohlergehen der Kinder oft vernachlässigt, Kinder seien teilweise schweren Belastungen und Gefährdungen ausgesetzt.
So würden zum Beispiel Jugendliche in eine ihnen unbekannte Umgebung ausgeschafft, unbegleitete Minderjährige können ihre Eltern nicht in die Schweiz holen und die Behörden gestalten Befragungen kaum kindergerecht.
Die Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht (SBAA), welche den Bericht veröffentlicht hat, ist ein gemeinnütziger Verein. Er untersucht die Auswirkungen der Gesetzgebung in Asyl- und Ausländerfragen auf die Betroffenen. Auf Grundlage von juristisch aufgearbeiteten Fällen schreibt die Beobachtungsstelle unter anderem politische Stellungsnahmen und Fachberichte. Im heute veröffentlichten Fachbericht werden die Ergebnisse aus einer Umfrage bei kantonalen Migrationsämtern der Deutschschweiz ausgewertet und Informationen von Rechtsberatungsstellen und Anwält*innen verarbeitet.
«Wir haben festgestellt, dass die migrationspolitischen Interessen der Kantone und des Bundes höher gewichtet werden, als die Interessen der Kinder und Jugendlichen», erklärt Noémi Weber, Geschäftsleiterin der SBAA im Interview mit RaBe. Die Schweiz habe die UNO-Kinderrechtskonvention 1997 ratifiziert, diese Konvention verpflichtet die unterzeichnenden Staaten in allen Entscheiden das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen. Somit müsste sich auch die Schweiz ausdrücklich daranhalten.