Eine neue Studie des Zentrums für Demokratie Aarau hat die Massnahmen verschiedener europäischer Länder während der ersten Corona-Welle im letzten Frühjahr untersucht. Anhand eines komplexen Systems mit über hundert Kriterien prüften sie zuerst, wie gut es um die demokratischen Strukturen der verschiedenen Länder stand. Kriterien hierbei waren unter anderem die individuellen Freiheiten der Bürger*innen, Rechtsstaatlichkeit, Wettbewerb unter Parteien, das Funktionieren einer Medienlandschaft und die Vertretung der Bürger*innen in den Parlamenten, so Daniel Kübler. Der Professor für Politikwissenschaften an der Universität Zürich ist Abteilungsleiter am Zentrum für Demokratie Aarau und war an der Studie beteiligt.
Anschliessend beleuchteten die Forscher*innen die von den Regierungen eingeführten Massnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus. Hierbei Entdeckten sie eine Regelmässigkeit. Die Forscherinnen und Forscher konnten einen klaren Zusammenhang zwischen der generellen Qualität der Demokratie in einem Land und der Härte der verhängten Massnahmen nachweisen.
Verschiedene ost- und südosteuropäische Staaten mit geringer Demokratiequalität reagierten mit Grundrechtsbeschränkungen, die durch die Anzahl Covid-Todesfälle oder mit dem Zustand des Gesundheitswesens allein nicht erklärbar sind. Umgekehrt hielten sich die skandinavischen Staaten mit Freiheitsbeschränkungen sehr zurück, obschon sie teilweise viele Covid-Tote zu beklagen hatten. Die Studie zeigt auch auf, dass in Ländern mit einer abnehmenden Demokratiequalität die Exekutive dazu tendierte, ihre Macht in der Krise auszuweiten. Beispiele dafür sind Ungarn oder Serbien, wo die Demokratie bereits seit Längerem unter Druck steht.
Die Schweiz wird von den Forscher*innen als Sonderfall bezeichnet. Der Bundesrat verfügte letzten Frühling über eine für Schweizer Verhältnisse aussergewöhnlich grosse Machtfülle. Er regierte mittels Notverordnungen, das Parlament trat in den Ausstand und die Kantonsregierungen ordneten sich dem Bund unter. Gemäss Daniel Kübler war es nicht zu erwarten, dass eine solche Machtkonzentration hierzulande möglich sei.
Trotz dieser Zentralisierung der Befugnisse im Bundesrat erliess das siebenköpfige Gremium aber nicht so starke Grundrechtsbeschränkungen, wie andere Staaten mit ähnlicher epidemiologischer Situation. Während in Frankreich die Menschen ohne zuvor selbst ausgefülltes Formular nicht einmal ihren Hund spazieren führen konnten, war es in der Schweiz immer möglich, nach Belieben die Wohnung zu verlassen.