Vor genau 70 Jahren wurde die Internationale Erklärung der Menschenrechte von der UNO verabschiedet. Wir widmen unsere ganze heutige Sendung diesem Thema.
70 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Am 10. Dezember 1948 verabschiedete die UNO ohne Gegenstimme – allerdings mit Enthaltung der Sowjetunion und ihrer Verbündeten – die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Die 30 Artikel dieser Erklärung sind heute noch modern, zum Beispiel das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit, das Recht auf Asyl bei politischer Verfolgung, das Recht auf demokratische Mitsprache, das Recht auf ein soziales Auffangnetz oder das Recht auf Ferien für Arbeitstätige.
Der Hauptgrund, warum die Weltgemeinschaft 1948 überhaupt so ein fortschrittliches Regelwerk verabschiedete, war das Entsetzen über den Zweiten Weltkrieg und die Gräueltaten der Nazis. So etwas sollte nie mehr passieren, passierte aber dennoch wieder. Der Kalte Krieg verhinderte eine verbindliche Umsetzung der Erklärung in vielen Ländern. Immerhin passten viele Staaten ihre Verfassungen der Menschenrechtserklärung an oder sie schufen Verfassungen nach deren Vorbild. Unter Beschuss ist sie im Moment von rechten und rechtsextremen Bewegungen, zuletzt in der Schweiz wegen der Selbstbestimmungsinitiative der SVP, welche Schweizer Recht über Völkerrecht stellen wollte. Die Schweiz sagte zwar NEIN zur Aushebelung der Menschenrechte, doch eine verbindliche Einhaltung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte bleibt vielerorts ein Traum. Ein Traum, für den es sich weiterhin lohnt, zu kämpfen.
Der Fall Anni Lanz
Anni Lanz hat im vergangenen Februar einen jungen Afghanen, welcher dringend medizinische und psychotherapeutische Hilfe brauchte, über die Grenze in die Schweiz gefahren. Er war zuvor als Dublin-Fall ausgewiesen worden – ein Entscheid, welcher nicht korrekt war, wie auch das Amt für Migration des Kantons Basel-Land im Nachhinein eingestand.
Nun steht Anni Lanz in Brig vor Gericht wegen „Erleichterung der rechtswidrigen Einreise in die Schweiz“ (Art. 116 Ausländergesetz). Sie argumentiert, dass das Recht auf Unversehrtheit höher zu gewichten sei als das Ausländergesetz.
Der Richter bat um Bedenkzeit – wird hier nun ein Präzedenzfall geschaffen?
Such- und Rettungseinsätze der „Aquarius“ eingestellt
Die Menschenrechtsorganisation Médecins Sans Frontières/Ärzte ohne Grenzen (MSF) sieht sich gezwungen, die gemeinsam mit SOS Méditerranée betriebenen Such- und Rettungsaktivitäten des Schiffs Aquarius einzustellen. In den letzten zwei Monaten ist die Aquarius im Hafen von Marseille geblieben und konnte ihre Arbeit aufgrund einer anhaltenden Schmutzkampagne unter der Führung der italienischen Regierung und mit Unterstützung anderer europäischer Staaten nicht verrichten.
Das erzwungene Einsatzende der Aquarius kommt zu einem kritischen Zeitpunkt. Über 2000 Menschen sind seit Beginn des Jahres im Mittelmeer ertrunken. Der Grossteil von ihnen ist von Libyen aus losgereist. Laut MSF verstärken die Europäischen Mitgliedsstaaten das Leiden der Menschen, indem sie der libyschen Küstenwache ermöglichten mehr als 14‘000 Menschen auf See abzufangen und gewaltsam nach Libyen zurückzubringen.