Die Baracke und die Villa von nebenan
Das Saisonnierstatut regelte ab 1931 den Aufenthalt von ausländischen Arbeiter:innen in der Schweiz. Es diente dazu, in Zeiten des wirtschaftlichen Aufschwungs immer genügend Arbeitskräfte zu haben. Im Falle einer Wirtschaftskrise konnte man diese Menschen dann kurzerhand ausschaffen, denn der Aufenthalt war an einen gültigen Arbeitsvertrag gebunden. Pro Jahr durften die Saisonniers für 9 Monate arbeiten, danach mussten sie die Schweiz für 3 Monate verlassen. Da es ihnen nicht erlaubt war, ... >